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Elektronische Ausfuhranmeldung und Verwendung der Vordrucksätze zum Einheitspapier ab 1. Juli 2009

Ausfuhranmeldungen/Vorabmeldungen für Waren, die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden, sind ab dem 1. Juli 2009 grundsätzlich elektronisch abzugeben.

Die Vordrucksätze zum Einheitspapier 0731 und 0732 (achtfacher Satz), 0739 und 0740 (Versand/Ausfuhr) sowie 0743 und 0744 (Einfuhr und Ausfuhr) entfallen zum 01. Juli 2009.
Die Vordrucksätze können im Rahmen des zugelassenen Ausfallkonzepts bis 30.06.2010 aufgebraucht werden.

Für die elektronische Ausfuhranmeldung gibt es diverse Möglichkeiten, wie eigene Software, eine Providerlösung, die vom Zoll angebotene Internetanmeldung und die Abwicklung über einen Dienstleister in verschiedenster Ausprägung.

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass bei eigener Software neben den Lizenzgebühren auch Kosten für die Wartung und Updates anfallen.

Bei der Providerlösung befindet sich die ATLAS- Software auf dem Rechner eines Softwarehauses (Provider) dem die Ausfuhrdaten online (meistens per Internet) übermittelt werden. Der Provider bringt die Daten in die vorgeschriebenen Formate und überträgt sie an den Zoll. Dafür fallen nutzungsabhängige Gebühren an.
 

Die Internetzollanmeldung (IAA) der Zollverwaltung steht dem Ausführer kostenlos zur Verfügung.

Einfuhr
Ausfuhr



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