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Estland und Litauen: Änderungen des Steuerrechts

In Litauen wurden zum 01.01.2013 verminderte Umsatzsteuersätze von 5% für technische Hilfsmittel für Behinderte und 9% für wiederkehrende Publikationen und öffentliche Verkehrsmittel eingeführt.

Die Geltendmachung von Vorsteuer ist nicht mehr vom Nachweis der Bezahlung der Umsatzsteuer abhängig.

Neu geregelt wurde auch die Bestimmung des Lieferorts bei langfristiger Vermietung von Fahrzeugen. Entscheidend ist hier der Sitz des Mieters, bei Anmietung von Booten der Übergabeort des Bootes.

Auch Estland hat sein Umsatzsteuerrecht umfassend reformiert.

Zunächst ist die bei Rechnungen, welche dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, nur noch der Hinweis auf selbiges Verfahren notwendig, weitere Hinweispflichten, z. B. die Nennung der Rechtsgrundlagen, entfallen.

Rechnungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahren müssen nun bis zum 15. des Folgemonats dem Finanzamt vorgelegt werden.

In der Einkommensteuer ist die Geltendmachung von Steuerfreibeträgen für nichtansässige Steuer pflichtige begrenzt worden, soweit die in Estland erzielten Einkünfte weniger als 75 % der Gesamteinkünfte dar stellen.

Schließlich hat Estland die Sozialversicherungsbeiträge ab dem 01.01.2013 auf 290,– Euro festgesetzt, der Arbeitgeberanteil beträgt 95,70 Euro.

 

Quelle: Derra, Meyer & Partner, dmp news Mai 2013