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EU - Gemeinsame Grundlage zur Umsatzsteuer für Gerüstbauer

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich nun auf gemeinsame Grundlagen zur Umsatzsteuer bei Gerüstbauern verständigt.

Gerüstbauer bieten ihren Kunden nicht nur den Auf- und Abbau vor Ort an sondern verleihen ihre Systeme häufig auch in das europäische Ausland. Daher war bisher oft unklar, welche Umsatzsteuer angesetzt werden muss.

Die "Deutsche Handwerks Zeitung" gibt einen Überblick über die häufigsten Praxisfälle. http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/infoschreiben-fuer-geruestbauer-zurumsatzsteuer/150/4774/198159/

Quelle: Handwerk International Baden-Württemberg