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EU: Neue Verordnung für Holz und Holzerzeugnisse

Seit 3. März 2013 ist die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung des Handels und Inverkehrbringens mit illegal gewonnenem Holz in Kraft.

Die Rechtsvorschrift gilt sowohl für eingeführtes als auch für im Inland erzeugtes Holz und Holzerzeugnisse. Dazu gehören u. a. Papier und Zellstoff, Massivholz und Holzfußböden.

Bei erstmalig auf den EU-Markt eingeführtem Holz oder Holzprodukten muss der Händler gewährleisten, dass es aus legalem Einschlag stammt. Bei bereits verkauftem Holz muss sich der Handelsweg anhand von Aufzeichnungen zurückverfolgen lassen. Die Marktteilnehmer müssen nun ein Risikomanagement einführen, um das Risiko des Inverkehrbringens von Holz aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt weitestgehend zu begrenzen.

Weitere Informationen unter:

http://ec.europa.eu/environment/entr2013 /

 

Quelle: ZDH, 02.05.2013, EURO INFO Service 2/2013