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Europa: Warnung vor Europäischem Zentralregister für USt-IDNr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn) benötigen Betriebe, die am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der europäischen Union teilnehmen. Die kostenfreie Beantragung kann beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis erfolgen. Es gibt keine europäische Behörde, die USt-IdNrn zentral sammelt.

Ein sogenanntes „Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteueridentifikationsnummern“, hinter dem ein belgisches Unternehmen steckt, versendet zurzeit amtlich aussehende Anschreiben an Gewerbetreibende in Deutschland. In den Schreiben wird Unternehmen angeboten, sich in ein europäisches Umsatzsteuerverzeichnis eintragen zu lassen. Aus dem Kleingedruckten ist jedoch ersichtlich, dass die Erfassung für die Dauer von zwei Jahren zum Preis von 890 Euro pro Jahr erfolgt.

Die Handwerkskammern warnen davor, sich ungeprüft auf den ersten Eindruck solcher Formulare zu verlassen. Es besteht im europäischen Binnenmarktgeschäft keinerlei Notwendigkeit dafür, sich in ein derartiges Verzeichnis eintragen zu lassen.

Quelle: HWK Schleswig-Holstein, April 2013