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Frankreich: Erhöhung des Steuersatzes bei Bauleistungen

In Frankreich wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz mit Wirkung vom 01. Januar 2012 von 5,5 % auf 7 % heraufgesetzt. Er gilt für Arbeiten an Räumen, die Wohnzwecken dienen und vor mehr als 2 Jahren fertiggestellt wurden und die als Verbesserung, Änderung, Ausstattung oder Instandhaltung der Wohnräume anzusehen sind.

Die Errichtung neuer Gebäude unterliegt dem normalen Umsatzsteuersatz von 19,6 %.

Quelle: Bayern Handwerk International, www.bh-international.de