Handwerkskammer gegen Fahrverbote für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern kritisiert vehement die auf Bundesebene geführte Diskussion zu möglichen Fahrverboten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes.
Dazu verständigt sich zunächst der Verkehrsausschuss des Bundestages. „Gerade das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist auch für Motoradfahrer ein gefragtes Ausflugsziel an den Wochenenden und Feiertagen. Das regionale Handwerk mit rund 40 Zweiradmechaikern im Bereich der Handwerkskammer sind moderne Dienstleister – auch für die Motorradfahrer. Diese wirtschaftlichen Aspekte dürfen bei den politischen Entscheidungen nicht unberücksichtigt bleiben. Zudem ist in unserem Bundesland vor allem der ländliche Raum auf den Erhalt der Mobilität angewiesen“, so Hauptgeschäftsführer Jens-Uwe Hopf von der Handwerkskammer. Die politische Diskussion dürfe nicht zu einer Stigmatisierung von Motorrädern bzw. Motorradfahrern führen.
Seit den 90er Jahren werden die Rahmenbedingungen von Typgenehmigungsverfahren auch für Krafträder kontrollierter. Die Grenzwerte der Geräuschemissionen sind in den letzten Jahren von 80 dB(A) auf 77 dB(A) reduziert worden. Kommt es zu Veränderungen an den Motorkennfeldern, der Abgasanlage oder den Motorfunktionen durch einige Besitzer, so werden diese zur regelmäßigen Hauptuntersuchung rückgerüstet. Statt kollektiver Bestrafungen, sollten die Fahrer, die z.B. die Drehzahl ihrer Motorräder manipulieren, stärker geahndet werden.
In Deutschland gibt es rund 4,51 Mio. Besitzer von Krafträdern.