Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern des Landes MV fordern Klagerecht gegen unrechtmäßige wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, 11. März 2011

 


 

Die Lösung kommunaler Haushaltsprobleme muss über eine konsequente Konsolidierung auf der Ausgabenseite erfolgen und nicht durch ein Mehr an „Staatswirtschaft“. Die Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern des Landes MV begrüßen daher ausdrücklich die von der Landesregierung beschlossene Verpflichtung für Kommunen, bei der Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und auf das Handwerk im Rahmen einer Abwägung prüfen zu müssen. Am 1. März hatte das Kabinett den Entwurf einer Änderung der Kommunalverfassung beschlossen, der nunmehr in den Landtag zur Beratung eingebracht wird.

Nach Auffassung der HWKs und der IHKs greift der aktuelle Entwurf der Landesregierung jedoch zu kurz.

Bisher haben die von rechtswidriger kommunaler Tätigkeit betroffenen Unternehmen keine Möglichkeit, sich dagegen gerichtlich zu wehren. Daher fordern die HWKs und IHKs schon seit langem den Rechtsschutz in diesen Fällen zu verbessern. Hierfür sollte ein eigenständiges Klagerecht vor den Verwaltungsgerichten geschaffen werden, in dem die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung überprüft werden kann. Nach den schon gegenwärtig geltenden Regelungen der Kommunalverfassung MV dürfen sich Kommunen nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn diese Betätigung durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist und die Kommunen die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Unternehmen der Privatwirtschaft ausführen können.

Zudem fordern die HWKs und IHKs eine gesetzlich verankerte Möglichkeit, noch vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung durch die Kommunen eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen auf die regionale Privatwirtschaft abgeben zu können. Die Stellungnahme ist der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu gegeben und bei der Abwägung und Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Dies führt nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand und wird zum Beispiel in zahlreichen Fördervorhaben der gewerblichen Wirtschaft erfolgreich praktiziert.

Die Wirtschaftskammern geben zudem zu bedenken, dass die Kommunen nicht denjenigen Unternehmen Konkurrenz machen dürfen, die die Kommunen über ihre Gewerbesteuer maßgeblich finanzieren. Durch steuerliche Vorteile, Quersubventionierungen und Kontakte in die Politik verfügen kommunale Unternehmen häufig über Vorteile, die einen fairen Wettbewerb gegenüber privaten Unternehmen nicht zulassen. Die HWKs und IHKs fordern daher ein verschärftes Subsidiaritätsprinzip in die Kommunalverfassung MV aufzunehmen. Gemeinden dürfen sich nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn sie die Aufgabe besser und wirtschaftlicher als Privatunternehmen ausführen können.