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Italien: Gesamtschuldnerische Haftung bei Werkverträgen

In Italien sind neue Bestimmungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Werkverträgen in Kraft getreten: So haftet der Auftragnehmer eines Werkvertrags mit sofortiger Wirkung gesamtschuldnerisch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerzahlungen seines Subunternehmers.

Diese Solidarhaftung kann ausgeschlossen werden, wenn der Auftragnehmer vorab die entsprechenden Zahlungen nachweisen kann. Ein solcher Nachweis kann auch durch eine eidesstattliche Eigenerklärung des Subunternehmers selbst erfolgen.

Der Auftragnehmer ist zur Kontrolle verpflichtet und kann die Zahlung an den Subunternehmer bis zur Vorlage dieser Erklärung einstellen. Bei Nichtanwendung drohen beiden Seiten Verwaltungsstrafen in Höhe von 5.000 bis 200.000 Euro.

 

Quelle: Handwerkskammer Koblenz, AußenwirtschaftsNews Juni 2013