MwSt-Erstattung aus dem Ausland - neue Dienstleistung der AHK`s

Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKn) in Belgien/Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Irland, Polen, Portugal, Schweiz und Spanien haben eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel der Vermarktung ihrer Dienstleistung "MwSt-Erstattung aus dem Ausland" gegründet.

Entsprechend der 8. EU-Richtlinie können sich deutsche zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen die im europäischen Ausland gezahlte MwSt bei der zentralen Erstattungsbehörde des jeweiligen Landes erstatten lassen.

Da die erstattungsfähigen Ausgaben in den einzelnen EU-Ländern variieren und der Antrag in der jeweiligen Landessprache zu stellen ist, sollte bei der Antragstellung professionelle Hilfe in Anspruch gennommen werden.

Die AHKn vor Ort beraten über die Voraussetzungen, übermitteln die benötigten Formulare, helfen beim Ausfüllen, überprüfen die Rechnungen und einzureichenden Dokumente, reichen den Antrag in der jeweiligen Landessprache bei der zuständigen Behörde ein und stehen bei Rückfragen zur Verfügung.

Das neu gegründete Koordinationsbüro Umsatzsteuer International hat seinen Sitz bei der AHK debelux in Köln. Die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuererstattungsanträge in allen Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Kanada und der Schweiz kann über diese Stelle durchgeführt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die AHK debelux:

Johannes Krämer
Tel.: 0221 / 257 54 77
E-Mail: jk.debelux@koeln.ihk.de
http://www.erstattung.mwst-international.ahk.de

Quelle: AHK Debelux