Neue Regelungen zum Meldeverfahren in der Schweiz

Dank der Arbeit einer trinationalen Arbeitsgruppe CH/D/A, in der die Handwerkskammern Freiburg und Konstanz mitwirken, gibt es in der Schweiz eine gemeinsame Weisung des SECO und des Bundesamtes für Migration BFM zum Meldeverfahren, die einige Erleichterungen für ausländische Betriebe bringt, wie u.a.:
  1. Betriebe, die bei der Meldung die 8-Tage-Frist nicht einhalten, erhalten in Zukunft (die technische Umsetzung wird im November erfolgen) einen Warnhinweis. Eine Verhängung von Bußgeldern ohne Vorwarnung wird es nicht mehr geben. 
  2. Ohne Einhaltung der 8-Tage-Frist können in Zukunft gemeldet werden:
  • andere und zusätzliche Mitarbeiter,
  • die Wiederaufnahme von Arbeiten nach erfolgter Unterbrechung und Folgearbeiten am gleichen Projekt innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Arbeiten,
  • Änderung von Meldungen, die Gutschriften für nicht gearbeitete Tage zur Folge haben (bis 12:00 Uhr des gleichen Tages).

Weitere Einzelheiten sind in der Weisung geregelt und können nachgelesen werden unter http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/data/migration/rechtsgrundlagen/weisungen_und_kreisschreiben/weisungen_und_rundschreiben.Par.0044.File.tmp/DE_Weisung.pdf



Quelle: ZDH