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Neues Online-Dienstleisterregister für Österreich öffentlich einsehbar

Deutsche Handwerksunternehmen, die vorübergehend in Österreich tätig werden, müssen grundsätzlich eine Dienstleistungsanzeige beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Wien machen.

Diese Anzeige der gewerblichen Tätigkeit im deutschen Nachbarland kann seit einiger Zeit über die Internetseite des Ministeriums öffentlich eingesehen werden. Über das Portal des Dienstleistungsregisters unter https://dlr.bmwfj.gv.at/Search/SearchCompany.aspx kann nun jeder überprüfen, ob nicht in Österreich ansässige Firmen ihrer Pflicht zur Dienstleistungsanzeige nachgekommen sind. In Österreich tätigen Unternehmen wird empfohlen, einen Ausdruck aus dem Register für den Fall einer Baustellenkontrolle mitzuführen.

Quelle: Außenwirtschafts-News 2013, HWK München und Oberbayern