Norwegen: Örtliche Zulassung als Generalunternehmer

Wer in Norwegen als Generalunternehmer tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dabei wird unterschieden in

  • die zentrale Zulassung (”sentral godkjenning” _ Geltung in ganz Norwegen)
  • die örtliche Zulassung (”lokal godkjenning” der zuständigen Gemeinde)

Ab dem 1. Juli 2010 ist auch die örtliche Zulassung ebenso wie die zentrale Zulassung beim norwegischen Bauamt (Statens Bygningstekniske Etat) zu beantragen: http://esg.be.no

Ein Antragsformular für die örtliche Zulassung in Oslo finden Sie unter diesem Link:

http://www.plan-og-bygningsetaten.oslo.kommune.no

® Byggesaksskjemaer

® Søknad om lokal godkjenning av foretak

 

Quelle: HWK Flensburg und Lübeck