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Polen: Sonderwirtschaftszonen bleiben bis Ende 2026 bestehen

Die polnische Regierung hat eine Verordnung verabschiedet, aufgrund derer der Bestand der 14 polnischen Sonderwirtschaftszonen (Kamiennogórska, Katowicka, Kostrzyńsko-Słubicka, Krakowska, Legnicka, Łódzka, Mielecka, Pomorska, Słupska, Starachowicka, Suwalska, Tarnobrzeska, Wałbrzyska, Warmińsko-Mazurska) um weitere sechs Jahre von 2020 bis 2026 verlängert wird.

Polnische Sonderwirtschaftszonen zeichnen sich unter anderem durch erhebliche Steuernachlässe für Unternehmen, die sich in diesen Regionen niederlassen, aus. Hierzu gehören beispielsweise die Befreiung von der Grundsteuer oder die teilweise Befreiung von der Einkommensteuer, die je nach Wirtschaftszone bis zu 50 % betragen kann; für kleine und mittelständische Unternehmen sogar bis zu 70%.

 

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)