Rechtliche Neuerungen zum 1. Juli 2015

Bürokratiebremse

Die Bundesregierung schlägt einen neuen Weg ein, den rapiden Anstieg der bürokratischen Hemmnisse für die Wirtschaft zurückzuführen. Das jüngste Beispiel für den Anstieg der Bürokratie sind die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber in Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns.
Das ab dem 1. Juli geltende Bürokratieentlastungsgesetz bringt die Bürokratiebremse die besagt, dass die Bundesministerien in Zukunft die Einführung weiterer Auflagen und Belastungen für die Wirtschaft mit dem Abbau gleichwertiger Belastungen aus der Vergangenheit zu kompensieren haben.
Dies gilt allerdings nur für neue bürokratische Maßnahmen, die aufgrund politischer Motivation eingeführt werden. Die Einführung neuer bürokratischer Hemmnisse beispielsweise zur Umsetzung eines verfassungsgerichtlichen Urteils ist hiervon nicht betroffen.

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen

Das nicht pfändbare Existenzminimum erhöht sich am 1. Juli von bisher 1.045,08 Euro auf 1.073,88 Euro.
So sehen die neuen Werte aus:

  • Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt somit ab 1. Juli 2015 1.073,88 EUR anstatt 1.045,04 EUR.
  • Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, erhöht sich der Betrag um monatlich 404,16 EUR (bisher: 393,90 EUR) für die erste und
  • für die zweite bis fünfte Person jeweils um monatlich jeweils weitere 225,17 EUR (bisher: 219,12 EUR).

Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil. Die genauen Beträge, wie auch für solche für die wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen, ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015.

Was ändert sich im Straßenverkehr?

So wenig wie schon lange nicht mehr zu einem 1. Juli. Das Verkehrsministerium unter Alexander Dobrindt war so sehr mit der Einführung der Pkw-Maut beschäftigt, dass für andere Regelungen nur begrenzt Zeit blieb. Dennoch sind auch hier einige Änderungen zu vermelden:

  • Bei Hauptuntersuchungen wird in Zukunft der HU-Adapter eingesetzt, sofern das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen bereitstellt. Mit Hilfe des Adapters können mit einem Klick sämtliche elektronischen Regelwerke wie ABS oder ESP oder sonstige Assistenzsysteme auf Ihre Funktionstätigkeit überprüft werden.
  • Die Lkw-Maut wird weiter ausgebaut, 1.100 km Bundesstraße sind ab dem 1. Juli zusätzlich mautpflichtig.
  • Ab dem 1. Oktober kommt eine weitere wichtige Änderung, denn dann gilt die Maut für Lkw ab 7,5 t statt bisher ab 12 t. Nach Schätzungen des Verkehrsministeriums betrifft dies rund 250.000 Lkw, die ständig über deutsche Straßen bewegt werden.

Nicht geändert hat sich ausnahmsweise der Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Bei Geschäften zwischen Privatleuten liegen die Verzugszinsen bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Er wird normalerweise halbjährlich angepasst., blieb aber zum 1.7. unverändert.



Quelle: haufe.de