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Russland, Weißrussland, Kasachstan - Vorabanmeldung bei der Einfuhr im Straßengüterverkehr

Warensendungen, die in das Zollgebiet der Zollunion Russland, Belarus, Kasachstan verbracht werden, müssen ab dem 17.06.12 vorab angemeldet werden.

Vorerst sind nur die Lieferungen im Straßengüterverkehr davon betroffen.

Die russische Zollbehörde stellt auf Ihrer Internetseite ein Portal zur Verfügung, das für die elektronische Vorabanmeldung einzuführender Waren kostenlos genutzt werden kann: http://edata.customs.ru/.

Spätestens zwei Stunden vor der physischen Einfuhr müssen die Daten vorab übermittelt werden. Das betrifft Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), Beförderer, auch Zollbeförderer, Zollrepräsentanten (ehem. Zollbroker) und andere Wirtschaftsbeteiligte unabhängig davon, ob sich diese Personen in Russland oder in einem anderen Land aufhalten.

Die Russische Zollbehörde bietet die Information zum Thema Vorabanmeldung in englischer Sprache unter http://eng.customs.ru/index.php?option=com_content&view=article&id=1749:therussian-fcs-receives-preliminary-information-of-the-goods-imported-to-the-customsterritory-of-the-customs-union-by-motor-transport&catid=32:newscat&Itemid=1858&Itemid=1857.

Die Vorabanmeldungen müssen nach gleichen Regelungen auch in Belarus und Kasachstan vorgenommen werden.

Die Zollverwaltungen müssen die Möglichkeit der elektronischen Anmeldungen ebenfalls zur Verfügung stellen, haben aber zurzeit noch kein Zugang zu ihren Systemen.

Quelle: gtai