Symbol Schweden

Schweden: Meldepflicht für entsandte Mitarbeiter eingeführt

Ausländische ‎Unternehmen, die Mitarbeiter nach Schweden entsandten, mussten bisher keine generelle Meldepflicht beachten.

Das ändert sich nun:

Ab 1. Juli 2013 müssen alle Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, die für einen begrenzten Zeitraum und länger als fünf Tage in Schweden arbeiten, beim ‎schwedischen Amt für Arbeitsschutz (Arbetsmiljöverket) registriert werden.

Diese Regelung gilt auch für Mitarbeiter die bereits vor dem 1. Juli 2013 entsandt wurden. Wenn eine Arbeit verlängert werden soll, hat die Anmeldung spätestens am siebten Tag zu erfolgen.

Die Registrierung muss rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten erfolgen und ist online möglich. Informationen und Formulare stehen auch auf Deutsch zur Verfügung: http://www.av.se/languages/deutsch/Entsendung_anmelden/ .

Bei einem Verstoß gegen die Registrierungspflicht droht eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Kronen (ca. 2.300 Euro).

‎Ausländische Unternehmen müssen außerdem eine Kontaktperson mit Adresse in Schweden angegeben. Die Kontaktperson soll beispielsweise Auskunft über die Anstellungsverhältnisse geben können.

Die Abteilung Recht & Steuern an der Deutsch-Schwedischen Handelskammer hilft Mitgliedern und Kunden gern bei der Umsetzung der neuen Registrierungspflicht für entsandte Mitarbeiter in Schweden.

Quelle: Deutsch-Schwedische Handelskammer