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Schweden: Neues Formular zur Umsatzsteuerregistrierung

Wer in Schweden umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausführt, die nicht der Steuerschuldumkehr unterliegen, muss sich 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit zur Umsatzsteuer registrieren.

Das entsprechende Formular wurde aktualisiert und liegt auch in englischer Sprache hier bei.

Zuständiges Finanzamt: Skatteverket, Utlandsskattekontoret, SE 20531 Malmö, www.skatteverket.se

 

Quelle: HWK Schleswig-Holstein, Außenwirtschaftsnachrichten Juni 2013