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Schweiz: Kautionspflicht

Seit dem 1. April 2013 besteht in der Westschweiz eine Kautionspflicht für das Ausbaugewerbe.

Betroffen sind unter anderem Schreiner und Zimmerer, Gipser, Maler, Boden-, Parkett- und Plattenleger.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Auftragssumme im Kalenderjahr.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Ausbaugewerbes der Westschweiz enthält Einzelheiten zum Anwendungsbereich und zur Kautionspflicht.

Die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS) bietet eine Übersicht über die Kautionspflicht geordnet nach Gewerken und Kantonen:

Zum GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz

Zur Übersicht der ZKVS

 

Quelle: Handwerkskammer Koblenz, AußenwirtschaftsNews Juni 2013