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Schweiz: Musterdokumente erleichtern Nachweis bei Solidarhaftung

Am 15. Juli 2013 trat im Schweizer Entsendegesetz eine neue Bestimmung für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe in Kraft: Nun haften auch Erstunternehmer solidarisch für die Nichteinhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbestimmungen durch die Subunternehmer.

Um sich von der Haftung zu befreien, muss der Erstunternehmer bei jeder Weitervergabe von Arbeiten innerhalb der Auftragskette die gebotene Sorgfaltspflicht nachweisen. Hierfür muss ihm der jeweilige Subunternehmer glaubhaft darlegen, dass er die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält.

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat nun auch Musterdokumente für den Nachweis bereitgestellt. Diese dienen lediglich als Hilfestellung für die betroffenen Erst- und Subunternehmer und müssen nicht zwingend verwendet werden: http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00448/00449/#sprungmarke0_43

 

Quelle: Norddeutsches Handwerk International Außenwirtschafts-News 10/13