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Schweiz - Nachweis der Selbstständigkeit

Seit 1. Januar 2013 müssen Deutsche Handwerker den Kontrollorganen in der Schweiz bei einer Kontrolle vor Ort folgende Dokumente als Nachweis der Selbstständigkeit vorweisen:

  • Eine Kopie der Meldung beim Bundesamt für Migration,
  • die Entsendebescheinigung A 1,
  • eine Kopie des Vertrags mit dem Auftraggeber. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, genügt eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers.

Wer diese Dokumente nicht vorweisen kann, erhält von den Kontrollorganen eine Nachfrist von maximal zwei Tagen.

Wer innerhalb dieser Nachfrist die Unterlagen nicht vorlegen kann, riskiert die Anordnung einer Arbeitsunterbrechung. Weitere Informationen dazu finden Sie in einer Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum „Vorgehen zur Überprüfung der selbstständigen Erwerbstätigkeit von ausländischen Dienstleistungserbringern“. http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00448/00451/04613/index.html?lang=de

Es ist davon auszugehen, dass dieser Sachverhalt bei Baustellenkontrollen zukünftig verstärkt geprüft wird.

Quelle: Norddeutsches Handwerk International