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Slowakei: Einschränkung bei Bargeldzahlungen

Die slowakische Finanzdirektion hat konkrete Anweisungen zur Anwendbarkeit des Gesetzes über die Einschränkung der Bargeldzahlungen erlassen. Das Gesetz hat eine für die Praxis der Dienstleistungserbringung nicht zu unterschätzende Bedeutung. Denn ab einem gewissen Betrag dürfen Rechnungen nicht mehr mit Bargeld beglichen werden, sondern müssen über ein Bankkonto abgewickelt werden.

So dürfen Barzahlungen zwischen einer natürlichen Person und einem Nichtunternehmer nur bis zu einem Betrag von 15.000 Euro getätigt werden.

Barzahlungen zwischen einer juristischen Person und einem Gewerbetreibenden dürfen bereits den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten.

Der Grenzwert von 5.000 Euro gilt ebenfalls für Barzahlungen zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person.

Diese Grenzwerte können auch nicht dadurch umgangen werden, dass die Zahlung in Teilzahlungen jeweils unterhalb der Grenzwerte aufgespalten werden. Laut der slowakischen Finanzdirektion kommt es auf den Gesamtwert der Leistung an.

Überschreitet der Gesamtwert der Leistung eine der einschlägigen Grenzwerte, so müssen auch die Teilzahlungen über ein Bankkonto abgewickelt werden, obwohl diese gegebenenfalls

unterhalb des Grenzwerts liegen.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes über die Einschränkung der Bargeldzahlungen kann bei natürlichen Personen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro, bei juristischen Personen sogar von bis zu 150.000 Euro, verhängt werden.

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)