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Tschechien - Änderungen für Unternehmen

In Tschechien sind zum Januar 2013 wesentliche Gesetzänderungen für Unternehmer zum Thema Lieferungen und Leistungen nach Tschechien in Kraft getreten:

  • Die Mehrwertsteuersätze wurden erhöht. Der normale Steuersatz beträgt nun 21%, der ermäßigte Steuersatz (z.B. für Lebensmittel) 15%.
  • Es wurde eine „Schwarze Liste der MwSt.-Schuldner“ eingeführt. Im Register der MwSt.-Zahler gibt es nun einen Hinweis, falls eine Firma ihrer MwSt.-Schuld nicht nachkommt (Údaje o nespolehlivém plátci – Angaben über nichtzuverlässigen Zahler). Etwaige Geschäftspartner dieser "Sünder" haften dafür, dass der Lieferant die Steuer ordnungsgemäß abführt. Ansonsten muss der Auftraggeber selbst diese Steuer entrichten.

Weitere Informationen finden Sie unter: adisreg.mfcr.cz.

  • Elektronisch ausgestellte Rechnungen müssen nicht mehr mit einer elektronischen Unterschrift versehen werden. Eine Rechnung kann nun auch im PDF-Format versendet werden. Es gelten jedoch strenge Regeln für die Speicherung von Rechnungen und Belegen.
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren, die einer Verbrauchssteuer in Tschechien unterliegen, sollte im Geschäftsvertrag angeführt werden, wer die Mehrwertsteuer abführt. Wenn der Vertrag dazu keine Angaben enthält, muss der sog. "berechtigte Empfänger" nicht nur die Verbrauchersteuer abführen. Er haftet sogar auch für die Bezahlung der Mehrwertsteuer, die sein Lieferant abzuführen hat. Es ist daher zu empfehlen, bei neuen Verträgen im Voraus einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Wenn ein Gesellschafter einer GmbH seinen finanziellen Verpflichtungen nicht ordentlich nachkommt bzw. Schulden hat, kann sein Geschäftsanteil im Rahmen einer Versteigerung verkauft werden.
  • Der Besteuerungszeitraum für die zur Mehrwertsteuer registrierten Unternehmer wurde auf einen Monat verkürzt. Die Unternehmer müssen ihre Steuerpflichten jeden Monat erklären und entrichten.

Quelle: Bayern Handwerk International