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Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Vereinfachungen bei der Überprüfung

Die EU-Kommission hat den Nachweis für die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vereinfacht. Das neue Online-Verfahren ist wichtig für alle Unternehmer, die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen und deshalb die USt-IdNr. ihrer Kunden verbindlich überprüfen müssen.

Über die Online-Datenbank MIAS der Europäischen Kommission sind Anfragen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) möglich: http://www.ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do


Die in Echtzeit erteilte Bescheinigung kann ausgedruckt werden und dient als Nachweis für die Gültigkeit einer USt-IdNr. Jede Anfrage nach der Gültigkeit einer USt-IdNr. geht direkt an den Mitgliedstaat, der die Nummer zugeteilt hat.


Praxishinweis: Ist die vom EU-Kunden angegebene USt-IdNr. nicht korrekt, muss die Umsatzsteuer für die Lieferung ausgewiesen werden. Eine positive Bescheinigung entbindet den Unternehmer allerdings nicht, die üblichen kaufmännischen Überprüfungen vorzunehmen. Wir bitten um Kenntnisnahme.


Quelle: ZDH, 06.10.2009