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Ungarn - Registrierungspflicht auch für ausländische Baubetriebe im Bau

Firmen, die bereits vor dem 1. Oktober 2009 Bautätigkeiten in Ungarn aufgenommen haben, mussten bis zum 31. Januar 2010 ihre Registrierungsnummer bei der Ungarischen Handels und Industriekammer beantragen.

Für alle anderen Firmen gilt, dass sie diese Registrierung innerhalb von 5 Tagen nach Beginn ihrer Tätigkeit beantragen müssen. Die Registrierungskosten belaufen sich auf 5000 Forint (ca. 19 Euro). Die Registrierungspflicht gilt auch für ausländische Firmen, die Bautätigkeiten in Ungarn durchführen wollen.

Bisher sind die Formulare zur Registrierung jedoch nur in ungarischer Sprache erhältlich.

Die Deutsch-Ungarische Handelskammer in Budapest bietet hierbei gegen eine Dienstleistungsgebühr Hilfe an.

Quelle: Auwi-Portal Bayern