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Verstärkte Kontrollen auf Baustellen geplant, Mahnverfahren ausgeweitet

Die neue dänische Regierung beabsichtigt, die Mittel ihrer Aufsichtsbehörden (Finanzamt, Polizei und Gewerbeaufsicht) um 65 Mio, dänische Kronen aufzustocken. Die Mittel sollen dafür verwendet werden, ausländische Betriebe auf Baustellen stärker zu kontrollieren, um Schwarzarbeit zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern,

Quelle: HWK Schleswig-Holstein

Dänemark hat die Höchstgrenze. bis zu der nach dänischem Zivilprozessrecht ein Mahnverfahren möglich ist, verdoppelt. Seit dem 1.10.2011 sind Mahnverfahren nach § 477a des dänischen Rechtspflegegesetzes (Retsplejeloven) nicht mehr nur für Ansprüche bis zu 50.000 Kronen, sondern für Forderungen bis zu einer Höhe von 100.000 Kronen (derzeit ca. 13.448 Euro) möglich.

Quelle: gtai