Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rostock, Neubrandenburg, 10. November 2009




Wachstumsbeschleunigungsgesetz bietet Möglichkeit der Unternehmensentlastung

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern sieht in dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz Möglichkeiten, dem regionalen Binnenmarkt Impulse zu geben und Unternehmen zu entlasten. Dies betrifft vor allem die Milderung krisenverschärfender Elemente der Unternehmenssteuerreform und des Erbschaftsteuerrechts. Mit der Änderung der Lohnsteuerklausel beim Erbschaftssteuerrecht - die jetzt nur noch für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gilt - entfällt diese Klausel für rund 90 Prozent der Handwerksbetriebe. Dies wird von der Handwerkskammer ausdrücklich als ein Signal zur Unternehmensentlastung begrüßt.