Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle
HBCD (Hexabromcyclododecan) ist ein Flammschutzmittel, das in der Bauwirtschaft in Dämmstoffen, bekannt als Styropor oder Polystyrol, verwendet wurde. Durch die nachgewiesenen negativen Eigenschaften des HBCD für Umwelt und Gesundheit wurde der Stoff als "besonders besorgniserregend" gelistet.
Demzufolge sind laut Abfallverzeichnisverordnung Dämmstoffabfälle, die HBCD in Konzentrationen ab 1000 mg/kg enthalten als "gefährliche Abfälle" einzustufen. Die Beseitigung als gefährlicher Abfall hat daher grundsätzlich über die Abfallschlüssel 170603* oder 170903* zu erfolgen.
Um weiterhin eine Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Vollzugshinweise zur einheitlichen Entsorgung von HBCD-Abfällen in Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben.
Weitere Hintergrundinformationen zu HBCD-haltigen Dämmstoffen und Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in der Broschüre des Umweltbundesamtes
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Umweltberatung der Handwerkskammer.