Für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsberatung



Beratung aller an der Berufsausbildung Beteiligten: Ausbildende, Ausbilder und  Auszubildende

Beratungsbeispiele:

  • Änderungen und Neuerungen von Ausbildungsregeln
  • Ausbildungsmöglichkeiten nach Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte
  • Persönliche und fachliche Eignung des Ausbildenden, Ausbilder und Auszubildende
  • Rechtliche Hinweise zur Ausbildungsplanung
  • Ausbildungspflichten und -rechte
  • beruf- und arbeitspädagogische Fragen der Ausbildung
  • Beratung von Jugendlichen zu Ausbildungsmöglichkeiten und -stellen
Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung

Beispiele:

  • Art und Einrichtung der Ausbildungsstätten
  • persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder

Zu den Aufgaben der Ausbildungsberater gehört auch der Kontakt mit Kreishandwerkerschaften, Innungen, Arbeitsagenturen, ARGE´n und Berufsschulen, um eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen an der Berufsausbildung beteiligten Institutionen und Personen zu erreichen.





Berufsschule und ÜLU

Die Förderung des Nachwuchses ist eine Kernaufgabe des Handwerks.
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind Partner im dualen System, das durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Lehrwerkstätten der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern ergänzt wird.



Berufsschule

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den schulpflichtigen Auszubildenden bei Vertragsabschluss in der Berufsschule anzumelden.

Die Adresse der zuständigen Berufsschule können Ihnen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer bzw. Ihre Innung/Kreishandwerkerschaft nennen.



ÜLU - Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Das breit gefächerte Angebot ist darauf ausgerichtet, den Kenntnisstand der Lehrlinge zu vertiefen, und zwar eng verknüpft mit der betrieblichen Praxis. Die ÜLU trägt dazu bei, einen hohen Ausbildungsstandard zu sichern und die Gesellenprüfung erfolgreich ablegen zu können. Sie sichert einen guten Start in eine berufliche Zukunft.



Wenn Azubis nicht nur im Betrieb lernen, sondern auch in den Werkstätten der Berufsbildungsstätten, profitieren davon nicht nur die Lehrlinge selbst, sondern auch ihre Ausbildungsbetriebe und Ausbilder:
  • Sie können Ihre Tagesgeschäfte optimal abwickeln, während wir zeitintensive Ausbildungsinhalte vermitteln.
  • Die gezielte und systematische Unterweisung entlastet Ausbilder im Betrieb und reduziert Personalkosten.
  • Sie brauchen sich nicht um alle in der Ausbildungsordnung festgeschriebenen Inhalte kümmern, denn wir unterrichten auch die Fertigkeiten, die in Ihrem Betrieb nicht täglich gefragt sind.
  • Die Inhalte sind praxisorientiert und mit Ihren Fachverbänden erarbeitet: Grund- und wichtige Spezialfertigkeiten können unmittelbar nach Lehrgangsbesuch im betrieblichen Prozess eingesetzt werden.
  • Der Einsatzbereich Ihres Lehrlings vergrößert sich - das rechnet sich auch für Sie.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung, die zum Beispiel Rückschlüsse auf Fertigkeiten, Arbeitshaltung und Sozialverhalten Ihres Lehrlings zulässt.
  • Die Lehrgänge sind kostengünstiger, weil das Lehrgangsangebot öffentlich gefördert ist
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern führt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in z.B. nachfolgenden Berufen durch:

Anlagenmechaniker SHK, Bäcker, Elektroniker, Fachkraft für Metalltechnik, FV im Lebensmittelhandwerk SP: Bäckerei, Konditorei, Fahrzeuglackierer, Feinwerkmechaniker, Friseur, Kfz-Mechatroniker, Konditor, Kosmetiker, Maler und Lackierer, Maurer, Metallbauer, Tischler, Zahntechniker, Zimmerer
und vielen weiteren Berufen

Die erfahrenen und speziell geschulten ÜLU-Ausbilder vermitteln in den Kursen Fertigkeiten und Kenntnisse, die laut Ausbildungsrahmenplan zu einem Beruf gehören, in vielen handwerklichen Betrieben aber nicht vollständig abgedeckt werden können. Die Jugendlichen werden sowohl in berufsspezifischen als auch fachübergreifenden, allgemeinen Bereichen (wie Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) auf den neuesten Kenntnisstand gebracht. In den Grundstufenkursen üben die Lehrlinge am Beispiel von einfachen Kundenaufträgen Arbeitsabläufe zu organisieren, Arbeitsaufträge fachgerecht auszuführen und am Ende auch zu kontrollieren und zu beurteilen. In den Fachstufenkursen geht es dann um die sichere Handhabung von anspruchsvollen Kundenaufträgen unter Anwendung von "Hightech" und Spezialtechniken.

Das breitgefächerte Kursangebot für die ÜLU wird durch das Heinz-Piest-Institut (HPI) bundeseinheitlich konzipiert. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden erarbeitet das HPI die Inhalte und Dauer der ÜLU. Daraus entstehen je Ausbildungsberuf unterschiedliche Unterweisungspläne. Sie legen alle Kurinhalte fest und stellen so auch in der ÜLU das hohe Ausbildungsniveau bundesweit sicher.

Für die Teilnahme an ÜLU Pflichtlehrgängen muss der Ausbildungsbetrieb seine Lehrlinge freistellen. Ausbildende Betriebe erhalten in der Regel sechs Wochen vor Beginn eines ÜLU-Lehrgangs eine Einladung für ihre Auszubildenden. In diesem Einladungsschreiben finden Betriebe und Auszubildende weitere Informationen zu Lehrgangsdauer, Lehrgangsort, Inhalten sowie den Namen des Lehrgangleiters. Im Schreiben finden Sie bei Bedarf auch die Kontaktdaten eines Ansprechpartners, der Ihnen weitere Fragen beantworten kann. Falls erforderlich erhält das Schreiben auch weitere wichtige Informationen, zum Beispiel über erforderliche Arbeitskleidung oder die Möglichkeit einer Internatsunterbringung.

Die ÜLU wird zu einem großen Anteil vom Bund und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Es verbleibt jedoch ein Eigenanteil für ausbildende Betriebe.

Bekanntmachung
Gebühren für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (HWK) teilt mit, dass sich die Gebühren für die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ab dem 01. Januar 2020 ändern.
Gemäß Punkt 4 der Gebührenordnung der HWK OMV werden die Gebühren entsprechend den Kosten des Lehrganges festgesetzt. Dabei werden Zuschüsse des Landes und/oder des Bundes berücksichtigt.

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Rund um die Prüfung



Zwischenprüfung

Während der Ausbildung ist in einigen anerkannten Ausbildungsberufen zur Ermittlung des Ausbildungsstands mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Bei Berufen mit drei- oder dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer soll die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden; bei zweijährigen Berufen vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist grundsätzliche Bedingung für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Abschlussnote ein.

Gestreckte Abschluss-/Gesellenprüfung

Die Zwischenprüfung entfällt, stattdessen findet zum Zeitpunkt der bisherigen Zwischenprüfung ein vorgezogener erster Teil der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung statt, dessen Ergebnis je nach Beruf zwischen 20 % und 40 % in die Abschlussnote einfließt.

Abschluss-/Gesellenprüfung

Durch die Abschluss-/Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine schriftliche Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde. In der praktischen Prüfung wird beispielsweise das Gesellenstück oder eine Arbeitsprobe angefertigt.

Der Prüfling ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) zu den entsprechenden Prüfungen freizustellen.

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die notwendigen Werkzeuge, Werkstoffe, Fachbücher sowie Zeichen- und Schreibmaterialien kostenlos für die Zwischen-, Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen zur Verfügung zu stellen und die Prüfungsgebühren zu bezahlen.





Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche ist eine Fördermaßnahme nach Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB III) und wird finanziert aus Mitteln der Agentur für Arbeit.



Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist, Jugendlichen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Die Jugendlichen sollen dadurch die Möglichkeit haben, Grundkenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die auf eine anschließende Berufsausbildung möglichst im gleichen Betrieb vorbereiten.

Außerdem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann.



Gefördert werden
  • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Auszubildende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen sowie
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
  • Einstiegsqualifizierungen mit Jugendlichen, die bereits eine betriebliche Einstiegsqualifizierung bei dem Antrag stellenden Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens durchlaufen haben, oder in einem Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • Gleiches gilt, wenn die Einstiegsqualifizierung im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern durchgeführt werden soll.
Eine Einstiegsqualifizierung durchführen können grundsätzlich alle Betriebe, die in der Lage sind, zumindest Teilqualifikationen des Ausbildungsberufes zu vermitteln. Eine Ausbildungsberechtigung ist nicht erforderlich.
Vorrangig sollten aber ausbildungsberechtigte Betriebe angesprochen werden, da eine anschließende Ausbildung im selben Betrieb erwünscht ist.
Der Betrieb erhält hierfür von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung eine Vergütung von 247 Euro/Monat sowie einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Förderungsdauer ist abhängig von der tatsächlichen Dauer der Einstiegsqualifizierung und beträgt mindestens 6 bis höchstens 12 Monate. Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des jeweiligen Monats, der dem Beginn des folgenden Ausbildungsjahres vorangeht.
Der Antrag auf Förderung (Zuschuss zum Unterhalt des Jugendlichen) ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit beim Arbeitgeberservice (0800 4 5555 20) zu stellen.
Der Zuschuss zur EQ-Vergütung wird nur erbracht, wenn er vor Beginn der EQ beantragt wurde.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen.
Endet die Einstiegsqualifizierung vor dem Ende des bewilligten Förderzeitraums, hat der Arbeitgeber etwaige für den Zeitraum zwischen dem Ende der Einstiegsqualifizierung und dem Ende des Förderzeitraums ausgezahlte Leistungen zurückzuzahlen.
Die Parteien müssen einen schriftlichen Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung schließen, und bei der zuständigen Kammer einreichen.
Vertragsvordrucke sind bei der Handwerkskammer erhältlich.
Die Höhe der Vergütung liegt - sofern kein Tarifvertrag mit einer Regelung zu einschlägigen Maßnahmen besteht - in der Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien. Regelungen für die Ausbildungsvergütung gelten nicht.
Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wird vertraglich eine Vergütung von 247 Euro vereinbart, so entstehen dem Betrieb - wenn er die EQ-Förderung von der Arbeitsagentur erhält - keine Kosten durch die Vergütung des Teilnehmers, da er von der Arbeitsagentur 247 + 123 = 370 Euro (also auch der Arbeitgeberanteil) erhält. Hiervon zahlt er dem Teilnehmer den Nettobetrag von 247 Euro aus und führt den Rest an den Sozialversicherungsträger ab. Lediglich die Sach- und Personalkosten z.B. für Material oder Ausbilder sind dann vom Betrieb zu zahlen.
Der Betrieb muss dem Jugendlichen im Rahmen des betrieblichen Einsatzes Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die auf die Ausbildung im entsprechenden Beruf vorbereiten. Hierfür hat das Handwerk bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine entwickelt, die der Betrieb verwenden sollte. Die Bausteine sind kostenlos bei der Handwerkskammer oder unter www.zwh.de erhältlich.
Bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird, besteht Berufsschulpflicht. Ein Berufsschulbesuch ist aber auch darüber hinaus wünschenswert und sinnvoll.
Die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung wird durch ein Zertifikat der Handwerkskammer das eine Erläuterung der Tätigkeitsbereiche beinhaltet und ein Zeugnis des Betriebes bestätigt. Vordrucke für ein betriebliches Zeugnis sind bei der Handwerkskammer erhältlich.
Der Betrieb ist grundsätzlich nicht verpflichtet den Teilnehmer anschließend in Ausbildung oder Beschäftigung zu übernehmen.
Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine nachfolgende Berufsausbildung angerechnet werden.
 
Nähere Informationen

Agentur für Arbeit



Passgenaue Besetzung

Die „Passgenaue Besetzung“ ist eine Serviceleistung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.


Die mittelständische Wirtschaft steht angesichts des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung. Kleine und mittlere Unternehmen verfügen meist nicht über die personellen Ressourcen, um die Nachwuchsgewinnung intensiv und nachhaltig zu betreiben.

Profitieren auch Sie von der kostenfreien Beratung zur Erhaltung Ihrer zukünftigen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit!

Angebote für Betriebe:

  • Aufnahme und Veröffentlichung der Ausbildungsangebote
  • Unterstützung bei der Suche nach potentiellen Auszubildenden
  • Hilfe bei der Auswahl vorhandener Bewerber/Innen
  • Akquisition von Bewerbern in enger Zusammenarbeit mit Agenturen für Arbeit, Schulen, Bildungsträgern und anderen Netzwerkpartnern
  • Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen
  • Beratung zu individuellen Fragen der dualen Ausbildung und Hilfe bei den damit verbundenen Formalitäten
  • Begleitung und Unterstützung bei Problemen und Konflikten während der Probezeit und der gesamten Ausbildung

Beratung von Jugendlichen:

  • Informationen rund um das Thema „Berufsausbildung im Handwerk“
  • Berufswahlentscheidung unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftslage und der individuellen Voraussetzungen
  • Veröffentlichung von Ausbildungs- und Praktikumsgesuchen
  • Akquise und Auswahl von geeigneten Ausbildungsunternehmen
  • Kontaktaufnahme zu potentiellen Ausbildungsunternehmen
  • Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen
  • Vorbereitung auf Einstellungstests und Bewerbungsgespräche

Logo Passgenaue Besetzung

Logobanner Passgenaue Besetzung 2022

 



Lehrvertrag Online



Erfahren Sie, wie Sie den Lehrvertrag online nutzen können, was Sie beachten müssen und finden Sie alle wichtigen Dateien an einem Ort





Ausbildungsbörse

Auf Ausbildungsplatzsuche?



Eine Möglichkeit ist die Lehrstellenbörse der Handwerkskammer-Ostmecklenburg Vorpommern

Hier werden alle uns gemeldeten freien Ausbildungsplätze veröffentlicht.  Du kannst die freien Ausbildungsplätze, nach Beruf, Ort/Region oder zu wann Du den Ausbildungsplatz suchst, sondieren.

In den einzelnen Anzeigen findest Du dann alle Informationen,

Kontaktdaten des Betriebes, Ansprechpartner, eine kurze Beschreibung des Berufes, zu wann der Ausbildungsplatz ausgeschrieben ist, wie Du Dich bewerben musst, welcher Schulabschluss gefordert ist, ob ein Praktikum gefordert ist und welche Voraussetzungen Du mitbringen solltest.