Für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsberatung
Beratung aller an der Berufsausbildung Beteiligten: Ausbildende, Ausbilder und Auszubildende
Beratungsbeispiele:
- Änderungen und Neuerungen von Ausbildungsregeln
- Ausbildungsmöglichkeiten nach Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte
- Persönliche und fachliche Eignung des Ausbildenden, Ausbilder und Auszubildende
- Rechtliche Hinweise zur Ausbildungsplanung
- Ausbildungspflichten und -rechte
- beruf- und arbeitspädagogische Fragen der Ausbildung
- Beratung von Jugendlichen zu Ausbildungsmöglichkeiten und -stellen
Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung
Beispiele:
- Art und Einrichtung der Ausbildungsstätten
- persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder
Zu den Aufgaben der Ausbildungsberater gehört auch der Kontakt mit Kreishandwerkerschaften, Innungen, Arbeitsagenturen, ARGE´n und Berufsschulen, um eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen an der Berufsausbildung beteiligten Institutionen und Personen zu erreichen.
Berufsschule und ÜLU
Die Förderung des Nachwuchses ist eine Kernaufgabe des Handwerks.
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind Partner im dualen System, das durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Lehrwerkstätten der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern ergänzt wird.
Berufsschule
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den schulpflichtigen Auszubildenden bei Vertragsabschluss in der Berufsschule anzumelden.
Die Adresse der zuständigen Berufsschule können Ihnen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer bzw. Ihre Innung/Kreishandwerkerschaft nennen.
Weitere Informationen
ÜLU - Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Das breit gefächerte Angebot ist darauf ausgerichtet, den Kenntnisstand der Lehrlinge zu vertiefen, und zwar eng verknüpft mit der betrieblichen Praxis. Die ÜLU trägt dazu bei, einen hohen Ausbildungsstandard zu sichern und die Gesellenprüfung erfolgreich ablegen zu können. Sie sichert einen guten Start in eine berufliche Zukunft.
Wenn Azubis nicht nur im Betrieb lernen, sondern auch in den Werkstätten der Berufsbildungsstätten, profitieren davon nicht nur die Lehrlinge selbst, sondern auch ihre Ausbildungsbetriebe und Ausbilder:
- Sie können Ihre Tagesgeschäfte optimal abwickeln, während wir zeitintensive Ausbildungsinhalte vermitteln.
- Die gezielte und systematische Unterweisung entlastet Ausbilder im Betrieb und reduziert Personalkosten.
- Sie brauchen sich nicht um alle in der Ausbildungsordnung festgeschriebenen Inhalte kümmern, denn wir unterrichten auch die Fertigkeiten, die in Ihrem Betrieb nicht täglich gefragt sind.
- Die Inhalte sind praxisorientiert und mit Ihren Fachverbänden erarbeitet: Grund- und wichtige Spezialfertigkeiten können unmittelbar nach Lehrgangsbesuch im betrieblichen Prozess eingesetzt werden.
- Der Einsatzbereich Ihres Lehrlings vergrößert sich - das rechnet sich auch für Sie.
- Sie erhalten eine Rückmeldung, die zum Beispiel Rückschlüsse auf Fertigkeiten, Arbeitshaltung und Sozialverhalten Ihres Lehrlings zulässt.
- Die Lehrgänge sind kostengünstiger, weil das Lehrgangsangebot öffentlich gefördert ist
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern führt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in z.B. nachfolgenden Berufen durch:
Anlagenmechaniker SHK, Bäcker, Elektroniker, Fachkraft für Metalltechnik, FV im Lebensmittelhandwerk SP: Bäckerei, Konditorei, Fahrzeuglackierer, Feinwerkmechaniker, Friseur, Kfz-Mechatroniker, Konditor, Kosmetiker, Maler und Lackierer, Maurer, Metallbauer, Tischler, Zahntechniker, Zimmerer
und vielen weiteren Berufen
Die erfahrenen und speziell geschulten ÜLU-Ausbilder vermitteln in den Kursen Fertigkeiten und Kenntnisse, die laut Ausbildungsrahmenplan zu einem Beruf gehören, in vielen handwerklichen Betrieben aber nicht vollständig abgedeckt werden können. Die Jugendlichen werden sowohl in berufsspezifischen als auch fachübergreifenden, allgemeinen Bereichen (wie Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) auf den neuesten Kenntnisstand gebracht. In den Grundstufenkursen üben die Lehrlinge am Beispiel von einfachen Kundenaufträgen Arbeitsabläufe zu organisieren, Arbeitsaufträge fachgerecht auszuführen und am Ende auch zu kontrollieren und zu beurteilen. In den Fachstufenkursen geht es dann um die sichere Handhabung von anspruchsvollen Kundenaufträgen unter Anwendung von "Hightech" und Spezialtechniken.
Das breitgefächerte Kursangebot für die ÜLU wird durch das Heinz-Piest-Institut (HPI) bundeseinheitlich konzipiert. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden erarbeitet das HPI die Inhalte und Dauer der ÜLU. Daraus entstehen je Ausbildungsberuf unterschiedliche Unterweisungspläne. Sie legen alle Kurinhalte fest und stellen so auch in der ÜLU das hohe Ausbildungsniveau bundesweit sicher.
Für die Teilnahme an ÜLU Pflichtlehrgängen muss der Ausbildungsbetrieb seine Lehrlinge freistellen. Ausbildende Betriebe erhalten in der Regel sechs Wochen vor Beginn eines ÜLU-Lehrgangs eine Einladung für ihre Auszubildenden. In diesem Einladungsschreiben finden Betriebe und Auszubildende weitere Informationen zu Lehrgangsdauer, Lehrgangsort, Inhalten sowie den Namen des Lehrgangleiters. Im Schreiben finden Sie bei Bedarf auch die Kontaktdaten eines Ansprechpartners, der Ihnen weitere Fragen beantworten kann. Falls erforderlich erhält das Schreiben auch weitere wichtige Informationen, zum Beispiel über erforderliche Arbeitskleidung oder die Möglichkeit einer Internatsunterbringung.
Die ÜLU wird zu einem großen Anteil vom Bund und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Es verbleibt jedoch ein Eigenanteil für ausbildende Betriebe.
Bekanntmachung
Gebühren für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (HWK) teilt mit, dass sich die Gebühren für die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ab dem 01. Januar 2020 ändern.
Gemäß Punkt 4 der Gebührenordnung der HWK OMV werden die Gebühren entsprechend den Kosten des Lehrganges festgesetzt. Dabei werden Zuschüsse des Landes und/oder des Bundes berücksichtigt.
Rund um die Prüfung
Zwischenprüfung
Während der Ausbildung ist in einigen anerkannten Ausbildungsberufen zur Ermittlung des Ausbildungsstands mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Bei Berufen mit drei- oder dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer soll die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden; bei zweijährigen Berufen vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist grundsätzliche Bedingung für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Abschlussnote ein.
Gestreckte Abschluss-/Gesellenprüfung
Die Zwischenprüfung entfällt, stattdessen findet zum Zeitpunkt der bisherigen Zwischenprüfung ein vorgezogener erster Teil der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung statt, dessen Ergebnis je nach Beruf zwischen 20 % und 40 % in die Abschlussnote einfließt.
Abschluss-/Gesellenprüfung
Durch die Abschluss-/Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine schriftliche Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde. In der praktischen Prüfung wird beispielsweise das Gesellenstück oder eine Arbeitsprobe angefertigt.
Der Prüfling ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) zu den entsprechenden Prüfungen freizustellen.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die notwendigen Werkzeuge, Werkstoffe, Fachbücher sowie Zeichen- und Schreibmaterialien kostenlos für die Zwischen-, Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen zur Verfügung zu stellen und die Prüfungsgebühren zu bezahlen.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche ist eine Fördermaßnahme nach Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB III) und wird finanziert aus Mitteln der Agentur für Arbeit.
Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist, Jugendlichen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Die Jugendlichen sollen dadurch die Möglichkeit haben, Grundkenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die auf eine anschließende Berufsausbildung möglichst im gleichen Betrieb vorbereiten.
Außerdem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann.
- bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
- Auszubildende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen sowie
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
- Einstiegsqualifizierungen mit Jugendlichen, die bereits eine betriebliche Einstiegsqualifizierung bei dem Antrag stellenden Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens durchlaufen haben, oder in einem Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt waren.
- Gleiches gilt, wenn die Einstiegsqualifizierung im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern durchgeführt werden soll.
Nähere Informationen
Passgenaue Besetzung
Die „Passgenaue Besetzung“ ist eine Serviceleistung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.
Die mittelständische Wirtschaft steht angesichts des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung. Kleine und mittlere Unternehmen verfügen meist nicht über die personellen Ressourcen, um die Nachwuchsgewinnung intensiv und nachhaltig zu betreiben.
Profitieren auch Sie von der kostenfreien Beratung zur Erhaltung Ihrer zukünftigen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit!
Angebote für Betriebe:
- Aufnahme und Veröffentlichung der Ausbildungsangebote
- Unterstützung bei der Suche nach potentiellen Auszubildenden
- Hilfe bei der Auswahl vorhandener Bewerber/Innen
- Akquisition von Bewerbern in enger Zusammenarbeit mit Agenturen für Arbeit, Schulen, Bildungsträgern und anderen Netzwerkpartnern
- Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen
- Beratung zu individuellen Fragen der dualen Ausbildung und Hilfe bei den damit verbundenen Formalitäten
- Begleitung und Unterstützung bei Problemen und Konflikten während der Probezeit und der gesamten Ausbildung
Beratung von Jugendlichen:
- Informationen rund um das Thema „Berufsausbildung im Handwerk“
- Berufswahlentscheidung unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftslage und der individuellen Voraussetzungen
- Veröffentlichung von Ausbildungs- und Praktikumsgesuchen
- Akquise und Auswahl von geeigneten Ausbildungsunternehmen
- Kontaktaufnahme zu potentiellen Ausbildungsunternehmen
- Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen
- Vorbereitung auf Einstellungstests und Bewerbungsgespräche
Lehrvertrag Online
Erfahren Sie, wie Sie den Lehrvertrag online nutzen können, was Sie beachten müssen und finden Sie alle wichtigen Dateien an einem Ort
Ausbildungsbörse
Auf Ausbildungsplatzsuche?
Eine Möglichkeit ist die Lehrstellenbörse der Handwerkskammer-Ostmecklenburg Vorpommern
Hier werden alle uns gemeldeten freien Ausbildungsplätze veröffentlicht. Du kannst die freien Ausbildungsplätze, nach Beruf, Ort/Region oder zu wann Du den Ausbildungsplatz suchst, sondieren.
In den einzelnen Anzeigen findest Du dann alle Informationen,
Kontaktdaten des Betriebes, Ansprechpartner, eine kurze Beschreibung des Berufes, zu wann der Ausbildungsplatz ausgeschrieben ist, wie Du Dich bewerben musst, welcher Schulabschluss gefordert ist, ob ein Praktikum gefordert ist und welche Voraussetzungen Du mitbringen solltest.
Fördermöglichkeiten der Ausbildung
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit