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Änderung der Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen (VSF Z 4214)

Die deutsche Zollverwaltung hat die Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen (VSF Z 4214) dahingehend geändert, dass die alleinige Nennung des nationalen Ursprungslandes eines EU-Staates künftig in Lieferantenerklärungen nicht mehr anerkannt wird.

Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union kann in Lieferantenerklärungen nur ergänzend als Ursprungsland angegeben werden.

Gemeint ist damit z. B. so eine Eintragung:

.... Ursprungserzeugnisse der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union (Deutschland) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ....“

Für evtl. Rückfragen kontaktieren Sie in der IHK zu Rostock:

Frau Petra Schmidt,
Tel.: 0381 338 242,
schmidt@rostock.ihk.de

 Quelle: IHK zu HRO