
Änderung der Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen (VSF Z 4214)
Die deutsche Zollverwaltung hat die Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen (VSF Z 4214) dahingehend geändert, dass die alleinige Nennung des nationalen Ursprungslandes eines EU-Staates künftig in Lieferantenerklärungen nicht mehr anerkannt wird.
Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union kann in Lieferantenerklärungen nur ergänzend als Ursprungsland angegeben werden.
Gemeint ist damit z. B. so eine Eintragung:
.... Ursprungserzeugnisse der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union (Deutschland) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ....“
Für evtl. Rückfragen kontaktieren Sie in der IHK zu Rostock:
Frau Petra Schmidt,
Tel.: 0381 338 242,
schmidt@rostock.ihk.de
Quelle: IHK zu HRO