Behörden, Versicherungen, Steuern
Was kommt am Anfang auf mich zu?
Die Gründung eines Handwerksbetriebs bringt nicht nur spannende Perspektiven, sondern auch viele Fragen mit sich:
Welche Behördengänge sind nötig?
Welche Versicherungen brauche ich? Und wie sieht es mit Steuern aus?
Damit Sie gut vorbereitet starten, haben wir für Sie die wichtigsten Themen rund um den Start in die Selbstständigkeit im Überblick zusammengestellt.
Welche Behördengänge sind notwendig?
Bevor Sie loslegen können, sind einige formale Schritte notwendig. Diese bilden das Fundament für Ihre Selbstständigkeit.
Wichtige Stationen auf dem Weg in die Selbstständigkeit:
- Eintragung bei der Handwerkskammer: Aufnahme in die Handwerksrolle und Erhalt der Handwerkskarte
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Voraussetzung für den offiziellen Start
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Vergabe der Steuernummer
- Berufsgenossenschaft & Co.: Automatische Meldung durch das Gewerbeamt an weitere Stellen
Welche Versicherungen sind Pflicht und welche sinnvoll?
Als Selbstständiger tragen Sie mehr Verantwortung auch in Sachen Absicherung. Manche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere dringend empfohlen.
Pflichtversicherungen:
- Kranken- und Pflegeversicherung (frei wählbar: gesetzlich oder privat)
- Rentenversicherung (für bestimmte Handwerke verpflichtend)
Sinnvolle Zusatzversicherungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz bei Schäden an Dritten
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Absicherung im Krankheitsfall
- Rechtsschutzversicherung: Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
- Inhaltsversicherung: Schutz von Maschinen, Werkzeugen & Einrichtung
Welche Steuern fallen an?
Auch steuerlich bringt die Selbstständigkeit einige Änderungen mit sich. Wichtig ist: rechtzeitig informieren und gut vorbereitet starten.
Diese Steuern sind für Handwerksbetriebe relevant:
- Einkommensteuer: auf Ihren erwirtschafteten Gewinn
- Gewerbesteuer: ab einem Freibetrag von 24.500 € (gilt für Einzelunternehmen und GbRs)
- Umsatzsteuer: in der Regel 19 % (bei einigen Leistungen 7 %)