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Für Friseure und Kosmetiker u.a. BereicheEndlich: Aufhebung der Testpflicht ab Freitag

Seit Wochen haben es die Handwerkskammern gefordert - Die Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur und Kosmetik wird ausgesetzt.

Auf dem heutigen MV-Gipfel hat das Kabinett entschieden, ab Freitag, 25. Juni 2021, die Testpflicht im Innenbereich weitgehend auszusetzen. Das gelte für die Gastronomie, Friseursalons, Kosmetikstudios, Fitnessstudios sowie in Museen und Galerien. Auch Kinobesuche ohne negativen Test sind wieder möglich. Der einzige Bereich, in dem die Testpflicht bestehen bleibe, sei die Einreise von Urlaubern nach Mecklenburg-Vorpommern, so die Ministerpräsidentin.

Die Pflicht mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, bleibt bestehen. Über einen möglich Wegfall dieser Pflicht soll in 14 Tagen neu entschieden werden.

Mit dem am Freitag, 25.06.2021, angekündigten Inkrafttreten einer neuen Landesverordnung, wird es auch ein Corona-Ampelsystem geben. Das System soll nicht allein die Sieben-Tage-Inzidenz, also den Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, berücksichtigen, sondern zudem etwa die Krankenhausauslastung mit Covid-19-Patienten oder den Fortschritt bei den Impfungen.

Statt wie bisher drei gibt es künftig sechs Stufen: grün (0-10), gelb (10-35), orange, (35-50), rot (50-100), dunkelrot (100-150) und violett (äußerst hohes Infektionsgeschehen über 150). Die Corona-Regeln werden bei Erreichen einer neuen Ampelstufe jeweils angepasst. Die Entscheidung darüber, welche Ampelstufe gilt, liege in der Verantwortung der Landräte und Oberbürgermeister.