
EU: Wegfall der Zollvorteile für bestimmte Entwicklungsländer - höhere Importzölle ab 2014
Ab 2014 entfallen für die Ursprungswaren etlicher Länder bislang mögliche Zollvorteile bei der Einfuhr in die EU, weil diese aus dem Fördersystem für Entwicklungsländer fallen. Dies ist die logische Konsequenz daraus, dass das Allgemeine Präferenz-System (APS) bedürftigen Entwicklungsländern zugutekommen soll.
Für welche Länder entfallen ab 1. Januar 2014 APS-Präferenzen?
1. Waren mit Ursprung in den Golfstaaten (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) und Libyen
2. Waren mit Ursprung in Argentinien, Brasilien, Uruguay
3. Waren mit Ursprung in Belarus, Russland, Kasachstan
Für Importe von Ursprungswaren aus diesen unter 1.-3. genannten Staaten fallen ab 1. Januar 2014 die Regelzollsätze der EU an.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zollabfertigung in der EU, das heißt die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Zugang zum EU-Zolltarif haben Sie in der seitlichen Serviceleiste
Dies gilt auch für einige weitere Staaten, insbesondere einzelne Inseln. Wegen des vernachlässigbaren Importvolumens wurden diese Staaten hier nicht aufgeführt.
Für weitere Länder, mit denen die EU zum 20. November 2012 ein Präferenzabkommen zumindest ratifiziert hatte, entfallen ebenfalls die Entwicklungsländerpräferenzen.
Für Lieferungen aus diesen Ländern sollte der Wegfall der APS-Präferenzen keine negativen Konsequenzen haben, da diese Staaten die Zollpräferenzen aus den jeweiligen Präferenzabkommen nutzen können. Als Präferenznachweis steht dann nicht mehr das Ursprungszeugnis Form A zur Verfügung, sondern nur noch die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Beispiele für Länder dieser Kategorie: Mexiko, Südafrika, Mittelmeerstaaten wie Ägypten oder Tunesien, Cariforum-Staaten
Der Entwicklungsländerstatus für China, Indien und Indonesien bleibt erhalten. Das bedeutet, dass die heute noch bestehenden Zollvorteile auch nach 2014 Bestand haben sollten. Für China bestehen faktisch keine Waren mit Zollvorteilen mehr.
Quelle: ZDH, 02.05.2013, EURO INFO Service 2/2013