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Die Betriebsberatung informiertFörderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Austausch von gewerblich eingesetzten Bestandsfahrzeugen ab 7,5 t wird gefördert



Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bietet ein Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte an.

Das Programm ist für natürliche und juristische Personen des Privatrechts wenn sie ein oder mehrere gewerblich eingesetzte(s) Bestandsfahrzeug(e) der Fahrzeugklasse N2 oder N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von wenigstens 7.500 kg verschrotten lassen, die mit einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V/EEV oder schlechter betrieben werden, und dafür ein Neufahrzeug entweder mit Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI anschaffen. 

Das Einreichen der Anträge (nur online-Verfahren) kann ab dem 26. Januar 2021, 9 Uhr erfolgen.

Beantragungsende ist der 15. April 2021.