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Programm NEUSTART KULTURFörderung des Musikinstrumenten-Handwerks

Das Förderprogramm NEUSTART KULTUR- Digitale Strukturen im stationären Musikfachhandel wird verlängert und auf das Musikinstrumentenhandwerk ausgeweitet.

Anträge sind bis zum 30. Juni 2021 möglich, die Umsetzungsfrist wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert.



Mit dem Programm können Unternehmen der Bereiche Musikfachhandel, Vertrieb und Herstellung von Musikinstrumenten und Musikequipment mit bis zu 15.000 € gefördert werden.

Die Beauftragte für Kultur und Medien stellt für diesen speziellen Bereich Fördermittel in Gesamthöhe von 4 Mio. Euro zur Verfügung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss an Berechtigte mit Unternehmenssitz in Deutschland vergeben werden.

Diese Mittel dienen der Digitalisierung der Vertriebsstrukturen und können zum Beispiel in eine zeitgemäße Hard- und Software, einen benutzerfreundlichen Webshop oder eine ansprechende Homepage bzw. einen Social-Media-Account fließen. Das Förderprogramm wird vom Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM - Society Of Music Merchants e.V. realisiert.

Folgende Regelungen gelten:
Die Antragsberechtigung wird erweitert auf
  • Meisterbetriebe im Bereich des Musikinstrumentenbaus mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 95 % aus dem Verkauf und Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt.
  • Musikverlage sowie den Großhandel mit Noten und Verlagsartikeln mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 50 % aus der Herstellung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Noten (Papiergeschäft) zusammensetzt.
Auch berechtigt sind jetzt
  • stationäre Musikfachhändlerinnen und Musikfachhändler mit mind. 75.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 75 % aus dem Verkauf und Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, ProAudio und Noten, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt;
  • stationäre Musikfachhändlerinnen und Musikfachhändler mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019 mit einem Ladengeschäft mit bis zu 150 m² Verkaufsfläche, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 75 % aus dem Verkauf von Tonträgern (physisch) zusammensetzt;
  • Hersteller und Manufakturen sowie Vertreiber von Musikinstrumenten, Musikequipment und ProAudio mit mind. 125.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 95 % aus dem Verkauf und Vertrieb von Musikinstrumenten und, Musikequipment und ProAudio, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt.
Antragsfrist
  • Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. April. Nun wurde die Frist bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
  • Der Bewilligungszeitraum verlängert sich bis zum 31. Dezember 2021. Bis dahin müssen die geförderten Projekte von den Unternehmen umgesetzt worden sein.
Anträge können ab dem 10. Mai 2021 bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen

Einzelheiten des Programms

0228 2091-159
Montag - Freitag von 9.00 - 18.00 Uhr

Ansprechpartner

Bundesinnungsverband für das Musikinstrumentenhandwerk

Manuela Wohlert
0911 2358880
info(at)khw-nuernberg.de