
Online-InformationsveranstaltungGoBD-konforme Verfahrensdokumentation
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) legen fest, dass für die Verarbeitung buchführungsrelevanter Daten eine Verfahrensdokumentation vorgeschrieben ist. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle genutzten elektronischen Systeme, z. B. Buchhaltungssoftware, Warenwirtschaftssysteme oder Kassensysteme.
Steht eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt an, so bietet die Verfahrensdokumentation einen entscheidenden Vorteil zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfung. Eine gut geführte Dokumentation kann den Prüfer zuverlässig und schnell überzeugen, was beispielsweise bei einer unangekündigten Kassennachschau unnötige Stresssituationen vermeidet. Weisen die Informationen zur Organisation und zu den Abläufen Mängel auf, kann das im schlimmsten Fall zur Verwerfung der Buchführung und Hinzuschätzung von Steuern führen.
Ist Ihr Betrieb gut für eine Betriebsprüfung oder Kassennachschau vorbereitet? In unserer Online-Informationsveranstaltung erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Anforderungen stellt die Finanzverwaltung an Sie als Unternehmer?
- Wie setzen Sie die Anforderungen in Ihrem Betrieb um?
- Für welche Sachverhalte ist eine Verfahrensdokumentation zu erstellen? / Umsetzung in der Praxis
- Welchen Mehrwert bietet Ihnen eine Verfahrensdokumentation?
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
3. Dezember 2020
15.00 - 16.00 Uhr
online
Referent
Thomas Schmidt
ETL SCS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie
Tel. 0395 5593-134
Fax 0395 5593-169