Kurzinformationen Kosovo / Deutsche Botschaft Pristina

Am 17.02.2008 erklärte sich Kosovo für unabhängig.

Deutschland hat sich wie die große Mehrheit der EU-Mitglieder für die Anerkennung des Landes entschieden. Das Bundeskabinett hat am 20.02.2008 der völkerrechtlichen Anerkennung der Republik Kosovo sowie der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zugestimmt.

Das bisherige "Deutsche Verbindungsbüro Kosovo in Pristina" wurde zu einer Botschaft aufgewertet.
Die Deutsche Botschaft im Kosovo hat ihren Sitz in:

Deutsche Botschaft Pristina
Rr. Azem Jashanica Nr 17
Arberia (Dragodon)
10 000 Pristina

Die Deutsche Botschaft stellt Touristen- und Geschäftsreisevisa als auch Visa zur Arbeitsaufnahme in Deutschland aus.
Eine konsularische Vertretung des Kosovo in Deutschland wurde bisher nicht eingerichtet.

Das Auswärtige Amt rät nach wie vor von individuellen, ohne Betreuung von ortsansässigen Gastgebern, durchgeführten Reisen nach Kosovo ab.

Für die Einreise nach Kosovo besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss.

Für Kinder empfiehlt das Auswärtige Amt für die Einreise nach Kosovo unabhängig vom Alter des Kindes, vor Reiseantritt einen neuen Kinderpass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.

Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien erteilen die serbischen Behörden keine Einreisestempel. Eine Ausreise aus Kosovo über Serbien ist somit nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Sofern bei der Einreise nach Kosovo ein Stempel der UNMIK-Grenzbehörden im Reisepass angebracht wurde, wird Reisenden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden häufig die Einreise verweigert.

In Kosovo ist der Euro offizielle Währung. Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte sind nur sehr vereinzelt möglich. Das Netz der Geldautomaten befindet sich im Aufbau. Aus Sicherheitsgründen rät das Auswärtige Amt von deren Benutzung jedoch ab. Es wird empfohlen ausreichend Barmittel mitzuführen. Geldüberweisungen sind mittels WESTERN UNION möglich.

Quelle:
HEUSER & COLLEGEN
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