
Luxemburg - Neue Regeln für Gasinstallationen
Seit wenigen Tagen gelten in Luxemburg umfangreiche neue Regeln für Gasinstallationen.
Die Großherzogliche Verordnung vom 27.02.2010 über Gasinstallationen dient unter anderem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie ist als Règlement grand-ducal du 27 février 2010 concernant les installations à gaz veröffentlicht im Luxemburger Amtsblatt Mémorial A Nr. 60 vom 22.4.2010.
Die Verordnung enthält zwar nur 21 Artikel auf sieben Seiten, hat allerdings fast 200 Seiten an Annexen mit technischen Regeln.
Im Gegensatz zu den in Französisch gehaltenen Artikeln sind die Annexe 1 und 2 in deutscher Sprache.
Nach Artikel 2 der Verordnung dürfen Arbeiten an Gasanlagen nur von in Luxemburg niedergelassenen Heizungs- und Sanitärinstallateuren (installateurs chauffage-sanitaire) oder hierfür in Luxemburg autorisierten ausländischen Unternehmen ausgeführt werden.
Aus Haftungsgründen müssen die Installateure eine Haftpflichtversicherung (assurance responsabilité civile) innehaben, die die Risiken der Tätigkeit in Luxemburg abdeckt.
Diese muss bei einem luxemburgischen oder in Luxemburg zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden.
Die luxemburgische Handelskammer ist mit der Führung eines Registers der in Luxemburg für Arbeiten an Gasanlagen zugelassenen Heizungs- und Sanitärinstallateure beauftragt (Artikel 3 der Verordnung).
Das Règlement enthält eigene Vorschriften für die Aufstellung, den Betrieb, die Abnahme, Revision und Inspektion von Gasinstallationen.
Der Annex 1 regelt ausführlich die technischen Voraussetzungen für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen, deren Betrieb mit Erdgas in Gebäuden und auf Grundstücken mit Nieder- oder Mitteldruck erfolgt. Auch einige neue Gasgerätearten sind in den Annex aufgenommen.
Annex 2 geht näher auf technische Regeln für Flüssiggas-Anlagen ein.
Annex 3 (wieder in französischer Sprache) erläutert Kontrollen von Gasinstallationen.
Annex 4 regelt den Wirkungsgrad der Verbrennung (rendement de combustion).
Annex 5 schreibt einen maximalen Kohlenmonoxidgehalt vor.
Andere Annexe enthalten unter anderem Formulare und Protokolle.
Weiterführende Informationen zur luxemburgischen Verordnung über Gasinstallationen und deren technischen Regeln bietet der Internetauftritt der luxemburgischen Handwerkskammer:
http://www.cdm.lu/pls/CDM/GetRub?lng=DE&rub=1259&p=1259&n=5#1258
Quelle: gtai-Rechtsnews, Juni 2010