Neue Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen

Das Bundesjustizministerium hat neue Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen für den Vertragsabschluss über das INTERNET erlassen.

Unternehmer, die mit Verbrauchern über ein elektronisches Medium wie das Internet Verträge abschließen, müssen ihre Vertragspartner über deren gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberechte belehren. Die BGB-Informationspflichtenverordnung enthält entsprechende Musterbelehrungen.

Verschiedene Gerichte hatten in der Vergangenheit die Wirksamkeit dieser Musterbelehrungen bezweifelt und für unwirksam erklärt. Daher kam es in letzter Zeit oftmals zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vor allem bei Fernabsatzgeschäften.

Das Bundesjustizministerium hat daraufhin mit Wirkung vom 1. April 2008 die BGB-Informationspflichtenverordnung geändert und die Muster für Belehrungen klarer gefasst. Damit ist bei deren Verwendung die Grundlage für weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen entzogen.

Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 01. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.
Allen Unternehmern, die Geschäfte nach dem Fernabsatzgesetz betreiben, wird empfohlen, künftig nur noch die neugefassten Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen zu verwenden.