Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit

Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern das Programm der Neustart-Prämie erneut angepasst und verlängert.

Neuauflage startet im Januar



In der Neuauflage sollen für Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent im Zeitraum Januar bis März 2022 200 Euro pro Monat gezahlt werden.

Anträge können ab dem  01.03.2022 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH gestellt werden.

Beschlossen wurde die sogenannte "Neustart-Prämie" durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sie gilt für Beschäftigte nach Kurzarbeit. Die Prämien können Unternehmen beantragen, wenn sie ihren Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise ausgesetzt sind.

Das Unternehmen muss mit der Finanzierung in Vorleistung gehen und kann sich anschließend das Geld bei der GSA zurückholen. Der Bonus, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist, wird dann vom Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet.



Ansprechpartner

Andreas Weber

Bereichsleiter Wirtschaftsförderung

Tel. 0381 4549-162

Fax 0381 4549-167

weber.andreas--at--hwk-omv.de

Michael Amtsberg

Betriebswirtschaftlicher Berater

Tel. 0395 5593-132

Fax 0395 5593-169

amtsberg.michael--at--hwk-omv.de

Antrag

Die Anträge sind bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Ar-beitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 - 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergän-zend schriftlich im Original einzureichen. Anträge können ab dem 01. März 2022 rückwirkend für abgelaufene Unterstützungsmo-nate gestellt werden.

Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der  GSA werden.