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Schweiz: Sozialversicherungspflicht für Deutsch-Schweizer Geschäftsführer

Personen, die in Deutschland eine selbständige Tätigkeit und gleichzeitig in der Schweiz eine unselbständige Tätigkeit ausüben, werden mit ihrem gesamten (deutschen und schweizerischen) Erwerbseinkommen der Schweizer Sozialversicherung unterstellt.

Betroffen sind vor allem Personen, die in Deutschland von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind (z.B. als Geschäftsführer einer deutschen GmbH oder Vorstand einer deutschen AG) und in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit (z.B. als Verwaltungsrat einer Schweizer AG oder als Geschäftsführer einer Schweizer GmbH) aufnehmen. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die betroffenen Personen.

 

Quelle: IHK zu HRO, Außenwirtschafts-Info, Mai 2013