St. Rudolph klein

Verbundforschung und Handwerk

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern begleitet und unterstützt regionale Handwerksunternehmen mit gezielten Förderprogrammen und Projekten. DHB führte dazu mit Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern folgendes Gespräch.

 


 

» Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Technologie- und Forschungsförderung neu ausgerichtet. Von 2007- 2013 werden 155 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung gestellt. Herr Staatssekretär Dr. Rudolph können Handwerker diese Fördermittel nutzen?

« Unsere Technologie- und Forschungsförderung kann vom Handwerk in Anspruch genommen werden. Handwerk und Technologie passen sehr gut zusammen. Es geht uns darum, dass mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen unterstützt werden. Technologische Entwicklungen spielen dabei auch im Handwerk eine immer größere Rolle. Dies zeigen auch unsere Zahlen. Handwerker des Landes partizipieren sehr wohl von der Forschungs- und Entwicklungsförderung. Die Handwerksunternehmen nutzen sowohl unsere Unterstützungsmöglichkeiten bei Patentanmeldungen, technischen Machbarkeitsstudien als auch konkret bei Entwicklungsvorhaben, zum Beispiel in den Bereichen Metallbau, Orthopädietechnik, im Lebensmittelbereich und im Bauwesen. Allein in der Zeit von 2000 bis 2009 erhielten Handwerksunternehmen für 165 Forschung- und Entwicklungsvorhaben Zuschüsse in Höhe von 9.122.166 Millionen Euro. Beispielhaft möchte ich hier ein Projekt im Bereich des Stahlbaus nennen. Mit der wissenschaftlichen Unterstützung der Fraunhofer Gesellschaft aus Rostock ist es einer Güstrower Stahlbaufirma gelungen, ein neuartiges Rolltor für Stahlbauhallen zu entwickeln. Die Kombination aus dem Know-how der forschungsnahen Einrichtung und den praktischen Fähigkeiten des Güstrower Handwerkerunternehmens führte zu einem am Markt erfolgreichen Produkt.

 

»Was ist denn neu bei der Unterstützung der Verbundforschung durch das Land?

« Früher war bei einer einzelbetrieblichen Förderung und der Einbindung einer Forschungseinrichtung im Unterauftrag ein hoher Eigenanteil des Unternehmens notwendig, welcher es kleinen Firmen nahezu unmöglich machte, Forschung und Entwicklung gemeinsam mit Forschungseinrichtungen des Landes zu betreiben. Die Konditionen für kleine Unternehmen – auch des Handwerks – sind jetzt weitaus günstiger. Die Zusammenarbeit kann damit weit weniger an finanziellen Aspekten scheitern. Vielmehr entscheidet die Qualität der Projekte, ob eine Unterstützung des Landes gewährt werden kann.

 

» Was versprechen Sie sich von der Verbundforschung?

« Im Ergebnis von Verbundvorhaben verspreche ich mir, dass durch die gezielte Zusammenarbeit unserer innovativen Handwerker mit aktiven Wissenschaftlern, wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen entstehen. Diese wettbewerbsfähigen Produkte und Dienstleistungen erfordern in der Regel hohe Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den kleinen Unternehmen, welche oft nicht selbst aufgebracht werden können. Doch mit der Unterstützung des Landes soll es gerade denen ermöglicht werden, diese notwendigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen zu können. Das bringt im Ergebnis attraktive, zukunftsorientierte Arbeitsplätze auch bei den Handwerksunternehmen und fördert die Wirtschaftskraft unseres Landes. Auch die Wissenschaft partizipiert.

 

» Sind noch ausreichend Mittel für innovative Entwicklungen unserer Unternehmen im Rahmen der Verbundvorhaben vorhanden?

« Im Zeitraum von 2007 bis 2009 wurden 377 Projekte mit Zuschüssen von ca. 55 Millionen Euro gefördert. Aus den EU-Strukturfonds werden für den Zeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt 155 Millionen Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verfügung gestellt. Angesichts dessen, dass wir einen Rückgang der Anträge von Handwerksunternehmen verzeichnen müssen, würde ich mir wünschen, dass noch mehr Unternehmen und insbesondere auch die Handwerker die Förderinstrumente des Landes nutzen würden. Das Wirtschaftsministerium hat die entsprechenden Förderinstrumente bereit gestellt. Teilweise sind sie auch noch zu wenig bei uns im Land bekannt. Wir werben weiter aktiv dafür. Entsprechende Unterstützungsberatungen zur Fragen der Förderung sind durch das Wirtschaftministerium oder durch die Geschäftsstellen der TBI Technologie- Beratungs-Institut GmbH in Rostock, Neubrandenburg, Greifswald und Schwerin möglich. Ich kann nur jeden einladen, sich über die neuen Fördermöglichkeiten zu informieren.

 

»Neben der EU-Förderung gibt es ein weiteres Instrument der Unterstützung von Handwerkern: Bürgschaften. Wie können Unternehmen des Handwerks durch Bürgschaften unterstützt werden?

« Auch unsere klein- und mittelständische Handwerksunternehmen stehen angesichts der Wirtschaftskrise vor besonderen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es Ihnen einen Zugang zu Darlehen durch Bürgschaften und stille Beteiligungen aufrecht zu erhalten. Passgenau zugeschnitten auf bestehende kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks bietet die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Schwerin, das Programm "BMV spezial" zu verbesserten Konditionen an. In diesem Programm werden Darlehen bis zu einer Höhe von 125.000 Euro verbürgt. Die einmalige Bearbeitungsgebühr wurde gesenkt. Wichtig ist mir, die dazugehörige 12-monatige unterstützende Beratung, die helfen soll, die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen. (Beispiel 1)

 

» Wie erfolgt die Antragstellung auf eine solche Bürgschaft für Handwerksunternehmen?

« Im Programm "BMV spezial" erfolgt die Antragstellung durch den Handwerksbetrieb direkt bei der Bürgschaftsbank. Für Existenzgründer und Unternehmen in den ersten fünf Jahren, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit über das Programm "BMV direkt" Bürgschaften für Darlehen bis zu einer Höhe von 200.000 Euro direkt bei der Bürgschaftsbank zu beantragen. Bei positiver Beurteilung der Bürgschaftsbank sowie derHandwerkskammer erfolgt eine Bürgschaftszusage. Hiermit können die Antragsteller dann in der Regel von ihrer Bank ein Darlehen erhalten. (Beispiel 2)

 

» Herr Staatssekretär Dr. Rudolph, gibt es neben der Unterstützung bei der Absicherung von Bankfinanzierungen auch Fördermöglichkeiten zur Stärkung des Eigenkapitals von Handwerksunternehmen?

« Wir alle wissen, ein gutes Eigenkapitalpolster gilt als beste Krisenvorsorge. Aber nur wenige unserer Unternehmen verfügen über ein ausreichend hohes Eigenkapital. Darum geht die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schwerin, zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung stille Beteiligungen zur Finanzierung von u.a. Investitionen, Kooperationen, Innovationen und Umstellungen bei Strukturwandel u.a. ein. Die Beteiligungen, werden durch die Übernahme einer Garantie der Bürgschaftsbank auch durch das Land und den Bund mit getragen.
Für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks wird das Programm "MBMV spezial" zu verbesserten Konditionen angeboten. In diesem Programm werden Beteiligungen bis zu einer Höhe von 150.000 Euro eingegangen. Die einmalige Bearbeitungsgebühr auf den beantragten Beteiligungsbetrag ist gesenkt worden. Es ist auch grundsätzlich möglich, eine Beteiligung mit einer Bürgschaft zu kombinieren, so dass bis zu zwei Drittel des Gesamtvorhabens mit finanziert werden können. (Beispiel 3)

 

» Vergibt das Land auch direkt Darlehen an Unternehmen mit Finanzierungsbedarf?

« Für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die gegenwärtig keine Bankfinanzierung finden, bietet das Kleindarlehensprogramm für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, Darlehen in einer Höhe zwischen 20.000 und 200.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel zu erhalten. Bis Ende 2010 besteht jetzt auch die Möglichkeit einer Aufstockung des Darlehensbetrages bis auf 500.000 Euro. Voraussetzung für einen Darlehensbetrag von mehr als 200.000 Euro ist, dass auch ein Kreditinstitut einen angemessenen Beitrag erbringt. Bei Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors gilt weiterhin der Höchstbetrag von 100.000 Euro.
Im Rahmen des Landeskonjunkturprogramms kann der marktübliche Zinssatz auch in diesem Jahr um vier Prozentpunkte abgesenkt werden. Die Antragstellung erfolgt durch den Handwerksbetrieb beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. (Beispiel 4)

 

» Herr Staatssekretär Dr. Rudolph, gibt es neben den von Ihnen bereits erläuterten Programmen, die speziell auf Handwerksunternehmen zugeschnitten sind, weitere Bürgschafts- und Beteiligungsprogramme, die auch die Förderung größerer Finanzierungsvolumen zulassen?

« Zur Unterstützung von Handwerksunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Bürgschaftsprogramme des Landes sowie der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Schwerin. Bürgschaften werden für kurz-, mittel- und langfristige Darlehen aller Art für wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Wenn Existenzgründer oder bestehende Unternehmen Darlehen aufnehmen wollen und keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten für die Sicherstellung gegenüber Ihrer Hausbank zur Verfügung stehen, können diese Programme genau die richtige Fördermöglichkeit sein.
In der Regel werden bis zu max. 80 Prozent des zu verbürgenden Darlehens abgesichert. Befristet bis zum 31. Dezember 2010 können im begründeten Einzelfall Bürgschaften bis zur Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden. Die Bürgschaftsbank übernimmt je Unternehmen ein maximales Bürgschaftsobligo von 1,5 Millionen. Euro. Bei darüber hinausgehendem Finanzierungsbedarf kann das Land Bürgschaften bis zu 10 Millionen Euro übernehmen.
Der Bürgschaftsantrag muss grundsätzlich vor Finanzierungsbeginn gestellt sein. Auch das Instrument der Beteiligung kann im Einzelfall eine Hilfe sein. Gegenwärtig sind Beteiligungen bis zu einer Höhe von einer Million Euro möglich. Den Antrag stellt der Handwerksbetrieb direkt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft.

 

» In Krisenzeiten können Unternehmen schnell in Existenznot geraten. Doch auch krisenunabhängige Faktoren wie die ungeklärte Unternehmernachfolge bedrohen Betriebe in ihrem Bestand. Herr Staatssekretär Dr. Rudolph, welche Unterstützung erfährt das Handwerk bezüglich einer Förderung im Bereich von Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern?

« Für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern mit über 95.000 Beschäftigten sind erfolgreiche Unternehmensnachfolgen auch gesamtwirtschaftlich von großer Bedeutung. Es geht dabei um den Fortbestand der Unternehmensleistung über die Gründergeneration hinaus, den Erhalt und die weitere Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze und nicht zuletzt um die Sicherung wertvollen Know-hows.
Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge "Brücke MV" wurde eine landesweite, spezialisierte Einrichtung geschaffen, die den Unternehmen Unterstützung in diesem Prozess bietet und sie professionell begleitet.
Darüber hinaus wurde Ende 2008 mit Mitteln des Wirtschaftsministeriums eine landesweite Untersuchung der voraussichtlich anstehenden Unternehmensübergaben und -übernahmen begonnen. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern bieten den Unternehmen verschiedene Förderinstrumente für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln an, die auch im Falle einer Unternehmensnachfolge in Anspruch genommen werden können. Generell kann die finanzielle Förderung durch die Gewährung von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen erfolgen. Gegenwärtig arbeiten wir an weiter verbessernden Instrumenten zur Begleitung ausstehender Unternehmensnachfolgen im Handwerk. (Beispiel 5)

 

» Herr Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph – vielen Dank für das Gespräch.







Beispiel 1

Ein Handwerksunternehmen beabsichtigt seinen Geschäftsbetrieb zu erweitern. Dafür ist die Anschaffung neuer Maschinen und Geräte erforderlich sowie die Aufstockung des Betriebsmittelrahmen (ausreichende Sicherheiten sind nicht vorhanden).
VorhabenFinanzierung
Maschinen und Geräte60.000 EuroEigenmittel10.000 Euro
Betriebsmittelerhöhung15.000 EuroVerbürgtes Darlehen65.000 Euro
75.000 Euro75.000 Euro
Da ausreichende Sicherheiten für die Finanzierung im Unternehmen oder im persönlichen Umfeld nicht vorhanden sind, ist hier eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank grundsätzlich möglich. Für die Bürgschaft in Höhe von 65.000 Euro wäre durch das Handwerksunternehmen eine einmalige reduzierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 390 Euro anstatt 812,50 Euro an die Bürgschaftsbank zu zahlen. Darüber hinaus wird die jährliche Avalprovision auf den valutierenden Darlehensbetrag abgesenkt. Bei voller Valutierung in Höhe von 65.000 Euro entspricht das einer jährlichen Avalprovision von 390 Euro anstatt 650 Euro. Die einmalige Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Darlehenshöhe ist von 1,25 Prozent auf 0,6 Prozent gesenkt worden. Darüber hinaus ist die jährliche Avalprovision, die auf den valutierenden Darlehensbetrag an die Bürgschaftsbank zu entrichten ist, von 1 Prozent auf 0,6 Prozent reduziert worden. (siehe Beispiel 1) Bestandteil des Programms ist eine 12-monatige unterstützende Beratung, die helfen soll, die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen.

 






Beispiel 2

Ein junger Meister möchte sichmit einem eigenen Handwerksbetrieb selbstständig machen (ausreichende Sicherheiten sind nicht vorhanden).
VorhabenFinanzierung
Maschinen und Geräte50.000 EuroEigenmittel 20.000 Euro
Materialerstausstattung20.000 EuroVerbürgtes Investitionsdarlehen50.000 Euro
Betriebsmittel10.000 EuroVerbürgte Betriebsmittel10.000 Euro
80.000 Euro 80.000 Euro
Da ausreichende Sicherheiten für die Finanzierung im Unternehmen oder im persönlichen Umfeld nicht vorhanden sind, ist hier eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank grundsätzlich möglich. Für die Bürgschaften in Höhe von insgesamt 60.000 Euro wäre durch das Handwerksunternehmen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 750 Euro an die Bürgschaftsbank zu zahlen. Darüber hinaus wäre bei voller Inanspruchnahme der verbürgten Darlehenslinien eine jährliche Avalprovision in Höhe von 600 Euro zu leisten. Bestandteil des Programms ist eine 12monatige begleitende Beratung, die helfen soll, die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen. Diese Beratung kann bis zu 75 Prozent gefördert werden. Die Förderanträge sind bei der Handwerkskammer zu stellen.

 





Beispiel 3

Nehmen wir einen Handwerksbetrieb, der sich bereits am Markt behauptet hat und nun Wachstumsinvestitionen vornehmen möchte (ausreichende Sicherheiten sind nicht vorhanden).
VorhabenFinanzierung
Maschinen und Geräte100.000 EuroEigenmittel25.000 Euro
Ware35.000 EuroBeteiligung50.000 Euro
Betriebsmittel25.000 EuroVerbürgtes Darlehen 70.000 Euro
Avale20.000 EuroEigenobligo Hausbank 35.000 Euro
180.000 Euro180.000 Euro
Da ausreichende Sicherheiten für die Finanzierung im Unternehmen oder im persönlichen Umfeld nicht vorhanden sind, ist hier eine Beteiligung in Kombination mit einer Bürgschaft grundsätzlich möglich. Für die Beteiligung in Höhe von 50.000 Euro ist ein einmaliges reduziertes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 250 Euro anstatt 500 Euro zu zahlen. Beim laufenden Beteiligungsentgelt würde sich bei einer Reduzierung um beispielsweise 2 Prozentpunkte eine jährliche Ersparnis in Höhe von 1.000 Euro für das Unternehmen ergeben. Für die Bürgschaft in Höhe von 70.000 Euro wäre durch das Handwerksunternehmen eine einmalige reduzierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 420 Euro anstatt 875 Euro an die Bürgschaftsbank zu zahlen. Darüber hinaus wird die jährliche Avalprovision auf den valutierenden Darlehensbetrag abgesenkt. Bei voller Valutierung in Höhe von 70.000 Euro entspricht das einer jährlichen Avalprovision von 420 Euro anstatt 700 Euro. Auch hier ist Bestandteil des Programms eine 12-monatige unterstützende Beratung, die helfen soll, die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen. Die einmalige Bearbeitungsgebühr auf den beantragten Beteiligungsbetrag ist von insgesamt 1 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt worden. Darüber hinaus kann das Beteiligungsentgelt, einschließlich der Garantieprovision, das auf den Beteiligungsbetrag an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu zahlen ist, um bis zu 3 Prozentpunkte reduziert werden.

 





Beispiel 4

Beispielsweise benötigt ein Handwerksunternehmen für die Auftragsvorfinanzierung eine entsprechende Liquiditätsausstattung (eine finanzierende Bank konnte nicht gefunden werden).
VorhabenFinanzierung
Waren- und Materialausstattung150.000 EuroEigenmittel 20.000 Euro
Personalkosten40.000 EuroDarlehen180.000 Euro
Sonstige Betriebsmittel10.000 Euro
200.000 Euro200.000 Euro
Die Festlegung der Höhe des Zinssatzes erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems Dieser Zinssatz kann um bis zu vier Prozentpunkte abgesenkt werden.

 





Beispiel 5

Ein am Markt seit vielen Jahren bestehendes Unternehmen soll im Rahmen der Unternehmensnachfolge bei der Finanzierung unterstützt werden (ausreichende Sicherheiten sind nicht vorhanden).
VorhabenFinanzierung
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
100.000 EuroEigenmittel25.000 Euro
Warenlager30.000 EuroBeteiligung90.000 Euro
Anlaufkosten30.000 EuroVerbürgte Betriebsmittel50.000 Euro
Betriebsmittel50.000 EuroEigenobligo Hausbank45.000 Euro
210.000 Euro210.000 Euro
Da ausreichende Sicherheiten für die Finanzierung im Unternehmen oder im persönlichen Umfeld nicht vorhanden sind, ist hier eine Beteiligung in Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank grundsätzlich möglich. Für die Beteiligung in Höhe von 90.000 Euro ist ein einmaliges reduziertes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 675 Euro anstatt 900 Euro zu zahlen. Beim laufenden Beteiligungsentgelt würde sich bei einer Reduzierung um beispielsweise 2 Prozentpunkte eine jährliche Ersparnis in Höhe von 1.800 Euro für den Unternehmensnachfolger ergeben. Für die Bürgschaft in Höhe von 50.000 Euro wäre durch das Handwerksunternehmen eine einmalige reduzierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 375 Euro anstatt 625 Euro an die Bürgschaftsbank zu zahlen. Darüber hinaus wird die jährliche Avalprovision auf den valutierenden Darlehensbetrag abgesenkt. Bei voller Valutierung in Höhe von 50.000 Euro entspricht das einer jährlichen Avalprovision von 375 Euro anstatt 500 Euro.