Verkauf von Darlehen

Es mehren sich die Fälle, in denen Kreditinstitute mit regionalem Auftrag konsequent nicht gekündigte, aber möglicherweise notleidende Kredite an sogenannte Abwicklungsgesellschaften oder spezialisierte Aufkäufer veräußern. Es genügt zur Zeit nur die Einschätzung des Kreditinstituts, dass angeblich die Gefahr einer Insolvenz bzw. einer wirtschaftlichen Schieflage droht, um ein Kreditengagement auch ohne Kündigung zu verkaufen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Darlehen ordnungsgemäß im Rahmen von Zins und Tilgung bedient werden und der Kontokorrent regelmäßig in der Linie geführt wird. Auch regionale Banken mit ihren ebenfalls im Verbund agierenden Abwicklungsgesellschaften und -banken führen erwähnte Kreditverkäufe durch. Es wird dabei neben anderen Darlehen auch der Verkauf von Unternehmenskrediten und mittlerweile sogar Konsumentenkrediten im Paket betrieben. "Kleinere Mittelständler" werden oft von größeren Kreditinstituten weitergereicht! So kommt es in der Kreditwirtschaft in der letzten Zeit immer häufiger vor, dass die Banken nur noch nach großen Zielkunden (definiert nach Umsatzgröße, Bilanzvolumen und/ oder Kreditvolumen) suchen. In der Regel wird das Finanzinstitut dem Unternehmer zu verstehen geben, dass dieser sich eine andere Bank suchen sollte, da man ansonsten schnell in ein gekündigtes Verhältnis rutschen könnte und im Zuge dessen verkauft werden würde. Aus Kunden des Handwerks, des Handels und der Dienstleistung, die regelmäßig viel Arbeit machen und in der Nachkalkulation keine hohen Erträge für die Banken erwirtschaften, wird ein Paket "geschnürt", das dann an einen Abwickler/ Finanzinvestor verkauft wird.

Was tun

Ist das Unternehmen deutlich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und wurden nachweislich vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nicht erfüllt, wird es sehr schwer werden, bei einem Verkauf des Engagements an eine Abwicklungsgesellschaft hier noch etwas im Gegenzug zu bewirken. Etwas anders sieht die Situation dann aus, wenn im Rahmen eines Paketverkaufs ein Darlehen veräußert wird, das bisher von dem Unternehmen ordnungsgemäß und vertragskonform bedient wurde. Zwar wird die Bank immer erklären, dass aus irgendwelchen Gründen das Unternehmen als "risikoreich" eingestuft wurde und deshalb die Veräußerung durchführt werden musste, aber hier bestehen dennoch Chancen, gegen die Verwertung vorzugehen. Kommt es zu einem solchen Verkauf, müssen trotz eigentlichem widerrechtlichen Verkauf die Darlehensraten unbedingt weiterhin beglichen werden, da sich die Abwicklungsgesellschaft und die ursprünglich betreuende Bank auf einen Vertragsbruch berufen könnten - möglicherweise sogar rückwirkend. Im Falle der Nichtzahlung wird es kaum möglich sein, die ehemalige Hausbank dazu zu bewegen das Engagement zurückzunehmen. Es ist wichtig, daß der Kreditnehmer im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtung keinen Fehler begeht.

Eine der möglichen Hilfen könnte das Programm "Runder Tisch" der Kreditanstalt für Wiederaufbau sein, welches über die Handwerkskammer zu beantragen ist.

Nähere Informationen sind zu erhalten in der Abteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.

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