Corona-Aktuelle Informationen
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ab Montag, 29.03.2021Verschärfte Corona-Regeln

Ergebnisse des MV-Gipfels

Die wichtigsten Ergebnisse:



 Mehr Tests
  • ab Mittwoch, 31. März ist der Besuch beim Friseur oder bei körpernahen Dienstleistungen nur noch mit einem negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest möglich
  • ab Dienstag, 6. April muss auch beim Shoppen ein Negativ-Test vorgezeigt werden
  • In Rostock müssen ab dem 10. April negative Schnell- oder Seltbsttests vorgelegt werden
  • Landesweit ausgenommen sind von der Testpflicht Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Wochenmärkte, Blumen- und Buchläden sowie Gartenmärkte. 
 Maskenpflicht für Beifahrer
  • Neu eingeführt wird die Maskenpflicht für Beifahrer beim Autofahren.
  • Wer nicht zum selben Haushalt oder zur Kernfamilie des Fahrers gehört, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer ist davon ausgenommen.
 Mehr Corona-Tests auch in Betrieben


 Keine Reisen nach MV möglich


 Notbremse erst ab Inzidenz 150