2023
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2023 stehen viele wichtige Änderungen an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Steuerzahler und Pendler betreffen.Wichtige Änderungen


Strom und Gas

Gas und Fernwärme

Bei der Gaspreisbremse sollen private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen,  Pflegeeinrichtungen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent ihres Verbrauchs müssen die Kunden den höheren Vertragspreis zahlen.
Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird der Preis pro kWh ab Januar 2023 auf 7Cent netto gedeckelt. Bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Preise aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Für Verbräuche, die darüber liegen, gelten die regulären Preise.



Strom

Beim Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde, beim Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Gedeckelt wird der Fernwärmepreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.





Krankenkasse

Krankmeldung

Nach vielen Jahren wird der AU-Schein abgeschafft und durch die eAU ersetzt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ab Januar 2023 den gelben Schein dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen müssen, wenn sie eine Krankmeldung erhalten. Die eAU gilt auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.

Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.



Änderung ab Januar bei den Krankenkassenbeiträgen

Ab dem 1. Januar 2023 steigen die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte. Um 0,3 Punkte werden die Beiträge auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns erhöht, um die hohen Kosten durch die Pandemie im Gesundheitsbereich aufzufangen. Auch der Ukrainekrieg und die Energiekrise werden als Gründe für die starke Erhöhung aufgeführt.



Arbeitswelt

Elektronische Bescheinigung an die Arbeitsagentur (BEA)

Ab dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Damit ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter sowie EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen in Papierform an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.
Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können die Bescheinigungen noch in Papierform oder maschineller Form einreichgereicht werden. Das gilt auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.

Mehr Informationen

BEA-Hotline: 0800 4555527 (gebührenfrei)



Augenoptiker müssen Kostenvoranschläge elektronisch einreichen

Ab dem 1. Februar 2023 müssen Augenoptiker Kostenvoranschläge verpflichtend elektronisch einreichen. Das berichtet das Fachmagazin DOZ – Optometrie. Ästhetik. Business. Die Übertragung per Fax entspreche nicht mehr den aktuellen Datenschutzbestimmungen, heißt es hier.



Mindestausbildungsvergütung für Azubis steigt

Die Mindestausbildungsvergütung ist seit dem 1. Januar 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich, ansteigen muss. Für Lehrverträge, die seit dem 1. Januar 2023 beginnen, gilt nunmehr jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620,00 Euro. Zum 1. November 2023 gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Höhe der Mindestvergütung für das Jahr 2024 im Bundesgesetzblatt bekannt.



Lohnerhöhung im Bauhauptgewerbe

Der aktuell gültige Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe sieht eine Lohnerhöhung zum 1. April 2023 vor. Diese beträgt im Westen zwei Prozent und im Osten 2,7 Prozent. Mit dem Mai-Lohn/-Gehalt 2023 wird eine Einmalzahlung von 450 Euro fällig. Der Tarifvertrag sieht zudem eine Entschädigung für die Anfahrtswege der Beschäftigten zu ihren Baustellen vor – in Form von pauschalen Beträgen, gestaffelt nach Kilometern. Ab 2023 erhalten auch Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitsplatz nicht täglich nach Hause fahren, einen Ausgleich.





Ecklohn im Dachdeckerhandwerk steigt

Der Ecklohn im Dachdeckerhandwerk steigt zum 1. Oktober 2023 um drei Prozent auf 21,12 Euro. Zusätzlich zur Lohnerhöhung sieht der aktuelle Tarifvertrag eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer vor. Die erste Rate in Höhe von 475 Euro wird im Februar 2023 an die Beschäftigten ausbezahlt. Auch für die Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk gibt es mehr Geld. Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten ab Oktober 2023 860 Euro. Im zweiten Lehrjahr steigt die Vergütung auf 1.040 Euro. Die Ausbildungsvergütungen für Dachdecker-Azubis im dritten Lehrjahr erhöht sich auf 1.320 Euro.





Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt laut Tarifvertrag zum 1. Januar 2023 auf 13,40 Euro (vorher 12,90 Euro). Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich. Das heißt, er gilt für alle Beschäftigten der Branche – unabhängig davon, ob die Betriebe tariflich gebunden sind (über eine Innungsmitgliedschaft) oder nicht.





Maler und Lackierer: Einigung auf Lohnerhöhungen

Der aktuelle Schlichtungsvorschlag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft im Maler und Lackiererhandwerk sieht laut Angaben des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz eine Erhöhung des Ecklohns um fünf Prozent zum 1. Januar 2023 vor. Eine weitere Erhöhung um 2,6 Prozent soll zum 1. Januar 2024 folgen. Außerdem sollen die Beschäftigten eine Inflationssonderzahlung in Höhe von insgesamt 600 Euro erhalten. Der Mindestlohn der Gesellen soll ab dem 1. April 2023 auf 14,50 Euro steigen. Ab dem 1. April 2024 soll er auf 15 Euro klettern. Der untere Mindestlohn für ungelernte Helfer soll ab dem 1. April 2023 auf 12,50 Euro und ab dem 1. April 2024 auf 13 Euro steigen. Die Ausbildungslöhne sollen in den nächsten beiden Jahren jeweils zum 1. August zweimal um jeweils 30 Euro im ersten Lehrjahr und 35 Euro im zweiten und dritten Lehrjahr steigen.





Haarentfernung mit Laser: Kosmetiker benötigen Fachkundenachweis

Kosmetikerinnen und Kosmetiker benötigen einen Fachkundenachweis, wenn sie im neuen Jahr Behandlungen wie zum Beispiel eine dauerhafte Haarentfernung mit Lasern oder sogenannten IPL-Geräten durchführen wollen. Das schreibt die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)" vor, über dessen Inhalte das Bundesamt für Strahlenschutz aufklärt. Die Verordnung reguliert den gewerblichen Betrieb von Geräten, in denen Laser, Lichtquellen, Hochfrequenzen, Elektrostimulation oder Ultraschall zur Anwendung kommen. Das Gesetz verpflichtet Kosmetiker darüber hinaus, entsprechende Geräte spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem gelten Dokumentationspflichten. 



Fortsetzung der Kurzarbeitergeld-Regelung

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde erstmals ein vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit beschlossen. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind und nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – ein Drittel der Belegschaft. Bis Mitte 2023 kann die Bundesregierung die Sonderregelung weiter per Verordnung ermöglichen. Dazu hat der Bundestag eine Rechtsgrundlage beschlossen, die der Bundesrat bereits gebilligt hat. In der Vergangenheit wurde der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit schon des Öfteren verlängert.



Berufsgenossenschaften: Neue Unternehmensnummern

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S). Diese ersetzen die bisherigen elfstelligen Mitgliedsnummern. Die neue UNR.S sollen Betriebe bis spätestens zum Jahresende 2022 erhalten. Die Betriebe benötigen die Nummer, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln. Mit der Umstellung soll der Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung beschleunigt und vereinfacht werden, teilte die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) mit.

Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin oder den Unternehmer – also für eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft – vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge.

Sobald ein Unternehmen die neue Unternehmensnummer erhalten hat, muss es diese an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer nutzen. Unternehmen mit Beschäftigten müssen diese insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden.



Kleine Brauereien werden gestärkt

Zur Förderung des Erhalts kleiner und mittelständischer Brauereien wurden die eigentlich bis Ende 2022 befristet geltenden ermäßigten Steuersätze der Biersteuermengenstaffel entfristet und dauerhaft beibehalten. Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.





Verdienstgrenze für Midijobber ab 2023

Im neuen Jahr können Midijobber pro Monat 2000 Euro verdienen. Bis Ende 2022 lag die Verdienstgrenze bei 1600 Euro pro Monat. Als Midijobber werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, jedoch deutlich geringer als bei Voll- oder Teilzeitangestellten.



Homeoffice-Pauschale wird neu geregelt

Steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 2023 jeden Kalendertag mit 5 Euro steuerlich geltend machen, der zuhause im Homeoffice gearbeitet wurde. Die Höchstgrenze liegt ab Januar bei 210 Tagen und 1260 Euro pro Jahr, bisher waren es 600 Euro und maximal 120 Homeoffice-Tage.





Hartz IV wird ab Januar durch das Bürgergeld abgelöst

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat festgelegt, dass ab dem 1.1.2023 das Bürgergeld Hartz IV ersetzt. Für Bedürftige bringt der Wechsel finanzielle Vorteile, denn die monatliche Grundsicherung steigt für sie auf mehr als 50 Euro. Alleinstehende Personen erhalten ab 2023 502 Euro pro Monat.

Auch für Ersparnisse wurde das Schonvermögen hochgesetzt: Bis zu 15.000 Euro pro Person bleiben geschützt.



Ab Januar erhöht sich der Kinderfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 8.952 Euro. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Erhöhung um 360 Euro geben.





Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.





Höhere Rente ab Juli

Ab Juli ist eine Rentenerhöhung geplant. Genaue Informationen werden im Frühjahr folgen, wenn die Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Bekannt ist, dass in Westdeutschland die Renten um 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Zudem können Rentenbeiträge ab 2023 komplett von der Steuer abgesetzt werden.





Auto und Verkehr

Förderung für E-Autos wird reduziert

Im neuen Jahr fällt die Förderung für Plug-in-Hybride weg. Auch E-Autos werden nur noch reduziert gefördert. Privatpersonen erhalten dann für das neue E-Auto 4.500 Euro Zuschuss statt wie bisher 6.000 Euro, wenn das Auto einen Listenpreis bis 40.000 Euro hat. Ein Listenpreis bis 65.000 Euro wird mit 3.000 Euro unterstützt, bis Ende des Jahres 2022 beläuft sich die Unterstützung auf 5.000 Euro.





Neue Norm für Auto-Verbandskästen 2023

Die neue Norm für Auto-Verbandskästen 2023 gilt eigentlich schon seit dem 1. Februar 2022. Vereinbart wurde jedoch eine Übergangsfrist mit einem Stichtag für den 1. Februar 2023. Ab dann gilt die neue DIN-Norm 13164:22. In dieser steht geschrieben, dass der Verbandskasten zusätzlich zwei Gesichtsmasken enthalten muss. Dafür können das Dreiecktuch und das Verbandstuch entfallen.





49-Euro-Ticket - "Deutschlandticket"

Der öffentliche Personennahverkehr soll 2023 für 49 Euro im Monat deutschlandweit genutzt werden können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.
Das 49-Euro-Ticket heißt offiziell "Deutschlandticket". Grund für die Umbenennung seien beabsichtigte spätere Preiserhöhungen zum Inflationsausgleich. 



Führerschein-Umtausch

Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2024 haben Menschen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dafür Zeit.





TÜV- oder HU-Plakette

Wer an seinem Fahrzeug eine rosafarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2023 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen frischen Aufkleber in Orange. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten eine blaue Plakette.





Plug-in-Hybridfahrzeugen

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinkt der staatliche Anteil der Förderung für reine Elektro-Fahrzeuge von 6.000 auf 4.500 Euro. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.





C02-Steuer

Keine höhere C02-Steuer auf Benzin und Diesel: Die Bundesregierung verzichtet 2023 wegen der Energiekrise auf die Erhöhung der Steuer auf 35 Euro pro Tonne. Es gilt weiter der Preis von 30 Euro pro Tonne.





Kfz-Versicherung

Die Beiträge für die Kfz-Versicherung werden wieder geändert. Die Typklassen für Fahrzeuge werden dabei neu eingestuft. Für rund 8 Millionen Autobesitzer werden die Typklassen teurer, etwa 5 Millionen profitieren von einer günstigeren Einstufung. Um günstigere Tarife zu bekommen, hilft oft ein Versicherungswechsel.





Lastwagen-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.



Versicherung

Gebäudeversicherungen

Gebäudeversicherungen werden deutlich teurer. Grund ist laut Verbraucherzentrale unter anderem die Flutkatastrophe im Sommer 2021, die die Versicherer viel Geld gekostet hat. Zudem treibt die Rekordinflation mit steigenden Handwerks-, Material- und Baukosten die Preise für Versicherungen in die Höhe.



Klima und Umwelt

Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.





Pflicht zum Hydraulischen Abgleich

Um an allen Ecken Energie einzusparen, verpflichtet die Bundesregierung Hausbesitzer seit 1. Oktober diesen Jahres dazu, ihre Heizungen zu optimieren. In einer von zwei Energieeinsparverordnungen schreibt sie einen verpflichtenden hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude vor. Demnach muss der hydraulische Abgleich bis spätestens 30. September 2023 in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten vorgenommen werden.

Fast ein Jahr länger Zeit haben Hausbesitzer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Hier muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 erfolgen.





Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes greifen bereits seit 2022. Kleine Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab Januar auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden. Anlagen bis zu 15 Kilowatt auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden profitieren ebenfalls. 





Atomausstieg

Mitte April sollen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz gehen. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.





Mehrwegpflicht

Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.



Lieferkettengesetz

Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.