Zeichen_Info
HWK OMV

Zubenennung im Baubereich

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern hat sich für eine Zubenennung im Baubereich im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen in unserem Bundesland stark gemacht.

Ergebnis sind der "Zubenennungserlass" und der aktuelle "Wertgrenzenerlass" des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zubenennung ist eine zusätzliche Chance der heimischen Wirtschaft im Wettbewerb um beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben der öffentlichen Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern. Diese nicht öffentlichen Verfahren können von den Vergabestellen in begründeten Ausnahmefällen gemäß § 3 VOB/A oder bei Unterschreitung von bestimmten Wertgrenzen (Auftragswert: 30 bis 300 TEURO) gewählt werden.

Im Auftrag aller Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern wird das Zubenennungsverfahren ab dem 01. Januar 2008 von der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. (ABST) sowohl bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen als auch im Baubereich durchgeführt. Die Benennung der Unternehmen erfolgt aus einer bei der ABST geführten "Bieter-Datenbank". Diese wird ständig aktualisiert und in enger Zusammenarbeit mit den Kammern und den einzelnen öffentlichen Vergabestellen im Land erweitert.

Die Aufnahme in das Bieterverzeichnis der ABST ist für Sie als kammerzugehöriges Unternehmen kostenfrei. Einzige Vorraussetzung ist, dass die üblichen Angaben und Nachweise der betrieblichen Fachkunde sowie der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß § 8 VOB/A) ihres Unternehmens in einem Servicebogen erfasst werden. Der Servicebogen der ABST ist der Homepage der ABST im Internet unter www.abst-mv.de zu entnehmen.


Für weitere Informationen und Rückfragen stehen Ihnen die Berater

der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Frau Schumacher und Herr Schiffner 

sowie die Mitarbeiter der ABST Frau Dumroese und Herr Reisenauer (0385- 3 99 32 50)

jederzeit gern zur Verfügung.