Angebotsnummer 103666-0
Rechtliche Grundlagen, Bestandsaufnahme und Dokumentation, Beurteilung der Gebäudehülle, Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung, Strom aus erneuerbaren Energien, Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise, Beratung, Planung und Umsetzung
Ziel
Durch die Prüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendige Qualifikation besitzt, um eine qualifizierte Gebäudeenergieberatung durchzuführen. Dabei soll der Prüfungsteilnehmer das Bauwerk - Baukonstruktion und technische Anlagen - unter bauphysikalischen, bautechnischen, baurechtlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten unter suchen, beurteilen und hierzu Konzepte entwickeln und darstellen, die die Energie bilanz eines Bauwerks nachhaltig verbessern.
Voraussetzungen
Wer die Meisterprüfung in einem der nachfolgenden Gewerke bestanden hat: - Maurer - Beton- und Stahlbetonbauerbauer - Zimmerer - Dachdecker - Tischler - Maler und Lackierer - Fliesen- und Plattenleger - Wärme- Kälte- und Schallschutzisolierer - Kälteanlagenbauer - Schornsteinfeger - Installatuer- und Heizungsbauer - Ofen- und Luftheizungsbauer - Elektrotechniker - Metallbauer/ Es kann auch zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
Fortbildungsprüfung "Gebäudeenergieberater (Hwk)"