
Änderungen im Juli 2025
Zum Start der Sommerferien gibt es noch einiges zu tun: die Steuererklärung abgeben, das Kassensystem melden und das Impressum anpassen. Aber viele dürfen sich ab Juli auch über mehr Geld freuen. Und die Bundesregierung will den Investitionsbooster starten. Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im Juli 2025.
Bis 18. Juli
Pflicht zum Energiemanagement
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch ab 7,5 GWh haben noch bis 18. Juli Zeit, ein Energiemanagementsystem (EnMS) einzuführen. Das schreibt das Energieeffizienzgesetz vor. Energiemanagementsysteme sollen Unternehmen helfen, ihren Energieverbrauch zu optimieren.
Leitfaden des Umweltbundesamts zum Energiemanagement in der Praxis
Bis 20. Juli
Änderungen am Impressum wegen Ende für Streitbeteiligungsplattform
Die von der Europäischen Union geschaffene Online-Streitbeteiligungsplattform wird wieder eingestellt. Sie sollte die Konfliktlösung zwischen Verbrauchern und Unternehmen vereinfachen, wurde jedoch kaum genutzt. Mit der Abschaltung sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, in ihrem Impressum auf die Plattform hinzuweisen und sie zu verlinken. Wer weiterhin für eine nicht mehr existierende Plattform wirbt oder darauf verweist, riskiert laut den Rechtsberatern der Handwerkskammer Region Stuttgart eine Abmahnung.
Bis 31. Juli
Kassensystem ans Finanzamt melden
Betriebe, die eine elektronische Kasse verwenden, müssen ihr eingesetztes Kassensystem bis 31. Juli dem Finanzamt melden. Das ist die Frist für alle elektronischen Kassensysteme, die vor dem 1. Juli erworben wurden. Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 erworben oder außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Mitteilung ans Finanzamt erfolgt über das ELSTER-Portal.
Frist für die Steuererklärung
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden. Dieser Stichtag gilt für jeden, der zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Erstmals seit 2020 gilt der 31. Juli wieder als Abgabetermin. Das ist das Datum, das vor der Corona-Pandemie der feste Stichtag für die Steuererklärung war.
Ab 1. Juli
Abschreibungsmodelle beim E-Fahrzeug
Die dargestellten steuerlichen Änderungen basieren auf einem Regierungsentwurf, das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Wer ein Elektrofahrzeug für seinen Betrieb kaufen möchte, soll für die sechsjährige Nutzungsdauer zwischen den folgenden drei Abschreibungsmethoden wählen dürfen:
- Lineare Abschreibung (Kaufpreis ÷ Nutzungsdauer 6 Jahre = Abschreibungsbetrag)
- Degressive Abschreibung (linearer Abschreibungssatz x 3, maximal aber 30 Prozent; Kaufpreis bzw. Restwert x degressiver Abschreibungssatz = Abschreibungsbetrag; soll für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 gelten)
- Turboabschreibung für E-Fahrzeuge: Gestaffelte Abschreibung (Abschreibung im Erstjahr bis zu 75 Prozent)
Leider wird die 75-prozentige Abschreibung im Erstjahr nicht erreicht, wenn die Investition während des Jahres erfolgt. Wie bei jeder Abschreibungsmethode gilt nämlich: Die Abschreibung wird nur für die Monate ab Anschaffung gewährt. Doch verloren ist natürlich nichts. Die restliche Abschreibung gibt es am Ende der sechsjährigen Nutzungsdauer des E-Firmenwagens. Dies sollte bei den Kalkulationen zur Steuerersparnis beim Kauf eines Elektro-Firmenwagens unbedingt berücksichtigt werden.
Höhere Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen
Seit 2021 steigt jedes Jahr zum 1. Juli die Pfändungsfreigrenze. Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der Freibetrag für Arbeitseinkommen von 1.491,75 Euro auf 1.555 Euro. Hat ein Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Ab dem 1. Juli 2025 steigt der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht von 561,43 Euro auf 585,23 Euro. Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.
Bauwirtschaft: Änderungen in der Ausbildungspolitik
In der Bauwirtschaft gilt ab dem 1. Juli ein neuer Tarifabschluss: Die Tarifparteien einigten sich darauf, mehr in die Ausbildung zu investieren und die Betriebe gleichzeitig zu entlasten. So erhöhen sich die Kostenerstattungssätze für die überbetriebliche Ausbildung um rund 13 Prozent.
Auch die Umlage wurde gesenkt: Die Baubetriebe müssen ab Juli für ihre Azubis noch 1,9 Prozent abführen. Bislang waren dies 2,2 Prozent.
Maler und Lackierer: Änderungen im Tarifvertrag
Ab Juli greift eine Änderung im Maler- und Lackiererhandwerk. Dann steigt der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer auf 15,55 Euro.
Bereits zum 1. April wurde der Ecklohn im Westen um 2,9 Prozent erhöht, zum 1. Juni um weitere 3,0 Prozent. Bis Januar 2027 sollen zudem alle Löhne in den östlichen Bundesländern und Berlin schrittweise an das Westniveau angeglichen werden.
Barrierefreiheit von Webseiten
Grundsätzlich sind auch Firmenwebseiten und Apps von Handwerksbetrieben von der verpflichtenden barrierefreien Gestaltung betroffen, sofern dort folgende Funktionen angeboten werden:
- Online-Shops, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte kaufen können und /oder
- Online-Buchung von Handwerksdienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden.
Ab 2026
Mindestlohn
Zum 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Außerdem soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro angehoben werden. Das empfiehlt die Mindestlohnkommission. Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro.
Die neue Lohnuntergrenze von 13,90 Euro tritt nicht automatisch zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gemäß § 11 Mindestlohngesetz ist nun die Bundesregierung gefordert: Sie muss sich mit den vorgeschlagenen Anpassungen auseinandersetzen und kann sie per Rechtsverordnung verbindlich machen.
Sonstige
Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt
Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Grund dafür ist die positive Einkommensentwicklung. 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent.
Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Mehr Freiräume für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige erhalten mehr Spielraum bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen. Die bisherigen Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst. Das erleichtert den Zugang, da Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 künftig beide Pflegeformen flexibel nutzen können.
Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.