Gesetzbuch_2

Änderungen zum 1. Juli 2014

Kostensenkung für Datenroaming in Mobilfunknetzen

Die Gebühren für den Mobilfunk innerhalb der EU-Mitgliedsländer sinken. Möglich macht das die EU-Roaming-Verordnung. Abgehende Anrufe dürfen noch 19 Cent statt bisher 24 Cent pro Minute kosten. Bei ankommenden Anrufen dürfen pro Minute höchstens 5 statt vorher 7 Cent berechnet werden. Für mobile Datennutzung dürfen noch 20 Cent pro Megabyte und für das Senden einer SMS sechs Cent verlangt werden. Die Preise gelten jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Es handelt sich hierbei um Preisobergrenzen, Betreiber können auch niedrigere Preise anbieten.

Verbraucherinsolvenz

Überschuldete Verbraucher haben bereits nach drei statt sechs Jahren die Möglichkeit für einen Neustart, indem ihnen die Restschuld erlassen wird. Voraussetzung: Sie bezahlen in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter. Nach fünf Jahren kann das Verfahren um ein Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in der Zeit Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter decken kann.

Warnwesten in jedem Fahrzeug sind Pflicht

Seit heute muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Das gilt für alle Pkw, Lkw und Busse. Davon ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen genau eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in Rot, Gelb oder Orange muss der DIN EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen, meldet das Verkehrsministerium.

Rentenerhöhung

Ab 1. Juli steigen die Renten um 1,67 Prozent in den alten Ländern und um 2,53 Prozent in den neuen Ländern. Der neue Rentenwert (in Euro für einen Entgeltpunkt) beträgt in den alten Ländern 28,61 Euro. Bisher stand er bei 28,14 Euro. Für die neuen Länder steigt dieser Wert von 25,74 Euro auf 26,39 Euro.

Energieeffizientere Kühlschränke

Außerdem ändern sich im Juli die Richtlinien für die Energieeffizenz von Kühlschränken und Tiefkühlern: Geräte, die neu in den Handel kommen, müssen mindestens die Energieeffizienzklasse "A+" aufweisen. Ausnahmen bilden Weinkühlschränke und Kühlschränke in Wohnmobilen oder Hotelzimmern. Die Hersteller sind zudem ab sofort verpflichtet, das Energieetikett auf den Geräten und deren Verpackungen abzudrucken.