Adobe Stock

Arbeitsschutzmanagement im Handwerk

Die Handwerkskammer bietet Ihnen Informationen und Beratung zum betrieblichen Arbeitsschutz an.



Beratung

Wir bieten Beratungen und Schulungen zum Thema Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb an. Diese finden in den Standorten Rostock, Neubrandenburg und Neustrelitz statt. Gerne besuchen wir auch Ihren Handwerksbetrieb und können auch bei Ihnen vor Ort Arbeitsschutzkonzepte erarbeiten.

Unterweisung/ Schulung

Die Arbeitsschutz-Jahresunterweisung ist nicht nur Pflicht der Unternehmer, sondern wird auch oft als eine Zusatzbelastung empfunden. Mit unserer digitalen Jahresunterweisung können ihre Beschäftigten flexibel die Jahresunterweisung abschließen.

Nutzen Sie auch unser Schulungsangebot für Ihre Beschäftigten zum Brandschutzhelfer.



Vorsorge

Wir beraten zu präventiven Maßnahmen im Betrieb, wie Ergonomie, präventive Sportangebote, Aufklärung und Beratung zur arbeitsmedizinischer Betreuung.

Ansprechpartner

Erk Weiss

Fachkraft Arbeitssicherheit

Tel. 0381 4549-236

Fax 0381 4549-139

weiss.erk--at--hwk-omv.de



Vereinbaren Sie einen Termin für die persönliche Beratung.



 

Jahresunterweisungen

Ihre Login-Daten erhalten Sie nach Freischaltung über Herrn Weiss.

Jedes Handwerksunternehmen ist verpflichtet, seine Angestellten jährlich im Arbeitsschutz zu unterweisen. Wenn Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen im Falle eines schweren Arbeitsunfalles empfindliche Strafen und der Wegfall des Versicherungsschutzes.

 

Gefährdungsbeurteilungen

(Sie werden auf die Lernplattform ilias weitergeleitet. Ein Login ist nicht erforderlich.)

Wir bieten Ihnen für das Elektro-, Friseur-, Metall- und Tischlerhandwerk sowie für lärmgefährdete Gewerke eine Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung für Unternehmer an.

 

Brandschutzhelfer

Jedes Handwerksunternehmen ist verpflichtet, 5% der Angestellten oder mindestens einen Mitarbeiter bei einer Firmengröße bis zu 20 Angestellten zum Brandschutzhelfer zu schulen. Es empfiehlt sich aber diese vorgegebene Mindestzahl zu überschreiten.

Wir bieten Ihnen eine Ausbildung Ihrer Beschäftigten an. Diese Ausbildung kann nur in Präsenz durchgeführt werden, da die Ausbildung eine Feuerlöschübung beinhaltet.  Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Ausbildung in Ihrem Betrieb durchgeführt wird.